Ärzteschaft

E-Rezept und eAU starten wie geplant Anfang 2022

  • Donnerstag, 4. November 2021
/picture alliance, dpa
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Berlin – Das elektronische Rezept (E-Rezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) werden wie geplant zum Jahresanfang 2022 starten. Darauf haben die Kassenärztliche Bundes­vereinigung (KBV) und das für die Umsetzung zuständige Unternehmen Gematik heute hingewiesen.

Damit dementierten sie Medienberichte wonach der Start des E-Rezeptes und der eAU auf Ende Juni 2022 verschoben worden seien.

„Die Starttermine sind gesetzlich vorgeschrieben und können von der KBV nicht verschoben werden“, sagte ein Sprecher der KBV auf Anfrage. Die KBV habe allerdings eine Richtlinie festgesetzt, wonach einzelne Arztpraxen bis Ende Juni 2022 auch noch mit Papierbelegen arbeiten dürfen, wenn technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung im Wege stünden.

„Das ist auch aus Sicht der Ärzte und Patienten ein sinnvolles Verfahren“, sagte der KBV-Sprecher. Das behindere aber nicht den Start der beiden Verfahren in vielen Arztpraxen. Ärztinnen und Ärzte seien, so betont die KBV, weiterhin aufgefordert, schnellstmöglich die notwendigen Komponenten wie einen KIM-Dienst oder den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zu bestellen.

Auch eine Sprecherin der Gematik sagte, durch die KBV-Richtlinie ändere sich an den gesetzlich fest­gelegten Terminen zur Einführung der Anwendungen nichts. „Hier geht es um das Ersatzverfahren, falls Ärztinnen und Ärzte technisch nicht in der Lage sind, die eAU oder das E-Rezept anzuwenden.“

Anfang Oktober ist die Einführung der eAU in den Praxen gestartet, allerdings mit vielen Problemen. „Die derzeitige, technisch vollkommen unausgereifte Einführung von elektronischer Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (eAU) und eRezept zeigen, wie es eben nicht laufen darf“, erklärte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel Ende Oktober dazu.

aha/dpa

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