Politik

E-Zigaretten sind Tabakerzeugnisse

  • Montag, 24. Juni 2013

Frankfurt/Main – Die nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten gehören laut einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zu den Tabakerzeugnissen. Wer mit diesen sogenannten Liquids handelt verstößt damit unter Umständen gegen das Tabakgesetz und nicht, wie von der Staatsanwaltschaft angenommen, gegen das Arzneimittelgesetz, entschied das Gericht in einer am Montag verkündeten Urteil.    

Damit wurde ein Geschäftsmann zu 8.100 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte rund 15.000 kleine Fläschchen mit der nikotinhaltigen Flüssigkeit aus China importiert, die unzulässige Zusatzstoffe enthielten. Die Liquids werden in elektronischen Zigaretten verdampft und können rauchfrei inhaliert werden.    

In dem bislang noch nicht endgültig entschiedenem juristischen Streit um die Einordnung der Liquids bewerten sie die Frankfurter Richter als Tabakerzeugnis, weil das darin enthaltene Nikotin einem Gutachten zufolge aus der Tabak-Pflanze stammte und nicht synthetisch hergestellt worden war.  

Der bundesweit erste Strafprozess um die E-Zigarette ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft erwägen Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Anklage will eine Bewertung der Liquids als Arzneimittel erreichen. Dies könnte zu strengeren Zulassungsverfahren führen.

afp

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