Zahlreiche Anträge wegen mangelnder Barrierefreiheit in Bundesbehörden

Berlin – Bei der Schlichtungsstelle zur Gleichstellung von Behinderten in Bundesbehörden sind im vergangenen Jahr 146 Beschwerden eingegangen. „Der erste Jahresbericht über die Tätigkeiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz für das Jahr 2017 zeigt, dass das Angebot bereits im ersten Jahr rege in Anspruch genommen wurde“, sagte die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, heute in Berlin.
An die Schlichtungsstelle können sich Einzelpersonen und Verbände kostenfrei wenden, die sich bei Bundesbehörden in ihrer Barrierefreiheit eingeschränkt sehen. Die Stelle erfasste im vergangenen Jahr demnach 146 Anträge; 84 davon waren zulässig. Hauptsächlich ging es den Angaben zufolge um physische und digitale Barrierefreiheit. Bei der Hälfte der Fälle sei eine „gütliche Einigung“ erzielt worden. Zudem gab es eine Vielzahl von allgemeinen Anfragen an die Schlichtungsstelle.
„Insgesamt verdeutlicht dies einmal mehr den großen Beratungsbedarf im Hinblick auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch in Bezug auf die Barrierefreiheit“, erklärte Bentele. Die Schlichtungsstelle war im Dezember 2016 als Teil der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes eingerichtet worden.
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