Kabinett beschließt Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik

Berlin – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Rechtsverordnung zur Durchführung von Gentests an menschlichen Embryonen verabschiedet. Sie regelt den Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der menschliche Embryonen bei der künstlichen Befruchtung außerhalb des Mutterleibs auf bestimmte Erbkrankheiten untersucht und gegebenenfalls vernichtet werden.
Das Parlament hatte im Juli 2011 ein grundsätzliches PID-Verbot beschlossen, eine Anwendung der Gentests jedoch für wenige Ausnahmen zugelassen. Danach ist PID in Fällen zulässig, in denen ein oder beide Elternteile die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Die Verordnung beschreibt nun die Anforderungen für die PID-Zentren und die Ethikkommissionen, die vor einer PID zu konsultieren sind.
Der Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen. Im Vorfeld hatten einige Bundesländer bereits Widerstand angekündigt. Auch Kirchen, Bundesärztekammer, Deutscher Ethikrat und Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen hatten die Verordnung kritisiert, weil sie über den vom Bundestag verabschiedeten Gesetzestext hinausgehe. In der Rechtsverordnung werden beispielsweise bei der Zahl der PID-Zentren und der Ethikkommissionen keine Grenzen gesetzt. Das könnte nach Einschätzung von Kritikern zu einer Ausweitung der PID-Fälle und zu einem Kommissionstourismus führen.
Die Bundesregierung betonte, in der Verordnung werde garantiert, dass an die PID-Zentren hohe inhaltliche, sachliche und personelle Anforderungen gestellt würden. Unabhängige und interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissionen sollten die Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik bewerten. Eine beim Berliner Paul-Ehrlich-Institut angesiedelte Zentralstelle soll die von den Zentren durchgeführten Maßnahmen dokumentieren. Damit könnten Trends in Bezug auf eine mögliche Ausweitung der Präimplantationsdiagnostik erkannt werden.
Die Diskussion über eine Zulassung der PID war nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Leipzig von 2010 in Gang gekommen. Danach war die PID laut dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich untersagt. Die war damit plötzlich erlaubt. Zuvor war die Mehrzahl der Experten davon ausgegangen, dass das Embryonenschutzgesetz die PID verbietet.
Nach intensiver Diskussion erhielt am 7. Juli 2011 ein von den Bundestagsabgeordneten Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD) initiierter Gesetzentwurf im Bundestag eine knappe Mehrheit, die PID in engen Grenzen zuzulassen. Die Befürworter eines strikten Verbotes des Gentests an Embryonen unterlagen bei der Abstimmung.
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