Politik

Eckpunkte für rechtliche Regelung von Beschneidungen vorgelegt

  • Dienstag, 25. September 2012

Berlin – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat Eckpunkte vorgelegt, um die Beschneidung von Jungen auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte am Dienstag in Berlin Medienberichte, wonach ein entsprechendes Eckpunktepapier an Länder und Verbände versandt wurde. „Die Beschneidung bleibt in Deutschland erlaubt“, erklärte der Sprecher.  

Die Regelung soll den Angaben zufolge die Verunsicherung nach dem Urteil des Landgerichts Köln beseitigen. Das Gericht hatte im Mai Beschneidungen von Jungen aus rein religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet.

Die Entscheidung wurde von jüdischen und muslimischen Verbänden scharf kritisiert. Der Bundestag hatte im Juli mit breiter Mehrheit einen Antrag angenommen, wonach die Bundesregierung bis zum Herbst eine gesetzliche Grundlage für religiöse Beschneidungen schaffen soll.  

Der Vorschlag des Justizministeriums beschränkt sich Medienberichten zufolge nicht auf eine religiöse Motivation der Eltern. In dem Papier heiße es, die Rechtspraxis sähe sich sonst vor die Aufgabe gestellt, den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen, berichteten die Süddeutsche Zeitung, die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Welt.  

Die Erziehung liege primär in der Verantwortung der Eltern, erklärte der Sprecher von Leutheusser-Schnarrenberger zu den Grundlagen der Neuregelung. Sie könnten sämtliche Fragen ihre Kinder betreffend entscheiden. Dazu gehöre auch „eine Beschneidung des Jungen nach Regeln der ärztlichen Kunst“. Der Staat habe ein Wächteramt, wenn im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung drohe.

In dem Eckpunkte-Papier sind laut dem Ministeriumssprecher mehrere Anforderungen an eine Beschneidung berücksichtigt. Diese müsse fachgerecht vorgenommen werden und dürfe nur nach einer vorherigen umfassenden Aufklärung erfolgen. Eine Ausnahmeregelung greife, wenn im Einzelfall das Kindeswohl gefährdet werde, etwa bei gesundheitlichen Risiken bei Blutern.  

In der Regel soll die Beschneidung von Ärzten vorgenommen werden. Innerhalb der ersten sechs Monate könne sie aber von Personen durchgeführt werden, die von ihrer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen seien, erklärte der Sprecher. Diese müssten die Beschneidung genauso gut wie ein Arzt beherrschen.

afp

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