Ärzteschaft

Kinderchirurgen kritisieren Pläne zur Regelung von Beschneidungen

  • Dienstag, 2. Oktober 2012

Berlin – Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums für eine rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen ist bei der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) auf Ablehnung gestoßen. Das Papier verharmlose einen mit unnötigen Risiken für das Kind verbundenen Eingriff, erklärte die Gesellschaft heute in Berlin. Der Entwurf des Ministeriums ordne Kinderrechte Elternrechten unter und beeinträchtige den Kinderschutz, anstatt beides zu stärken.  

Das Justizministerium hatte das Eckpunktepapier vergangene Woche vorgelegt. Dadurch soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert werden, dass Beschneidungen unter gewissen Voraussetzungen möglich sind. Dies soll sich nicht auf religiöse Gründe beschränken. Grund für die geplante Neuregelung ist das Urteil des Kölner Landgerichts, das im Mai Beschneidungen von Jungen aus rein religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet hatte. Die Entscheidung wurde von jüdischen und muslimischen Verbände abgelehnt.   

Die Kinderchirurgen übten nun scharfe Kritik an dem Entwurf des Justizministeriums. Der Gesetzgeber plane, „einen nachweislich irreversiblen körperlichen Eingriff für harmlos zu erklären“, erklärte DGKCH-Präsident Jörg Fuchs. Dieser bürde dem Kind „medizinisch nicht notwendige Risiken auf und liegt nicht im Kindeswohl“. Er monierte auch, dass die religiöse Motivation der Eltern in der Neuregelung ausgeklammert werde. Wenn allein der elterliche Wille maßgeblich werde, „sind Fehlentscheidungen Tür und Tor geöffnet“, zeigte sich Fuchs überzeugt.afp

afp

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