eHBA: Fristverschiebung der Gematik greift nicht für Telekom-Kunden

Berlin – Aufgrund von Problemen bei einigen Herstellern mit der ab 2026 geltenden neuen ECC-Verschlüsselung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) hatte die Gematik eine Fristverlängerung bis Juni 2026 gestattet. Für Kunden der Telekom greift diese Frist nicht.
Ab dem 1. Januar 2026 wird in der Telematikinfrastruktur (TI) die Verschlüsselung von RSA auf ECC umgestellt. Das betrifft alle TI-Komponenten, wie den Konnektor, die Kartenterminals, die Primärsysteme und auch die Karten wie die SMC-B und den eHBA.
Während es bei einigen Herstellern Probleme mit der Verschlüsselung ECC beim eHBA gibt, hat die Telekom die Umstellung vollzogen. Das bedeutet für die Kunden aber auch, dass ab dem 1. Januar nur noch ECC-fähige eHBA verwendet werden können. Das heißt wiederum, bis Jahresende müssen in diesen Praxen auch alle anderen Komponenten ECC-fähig sein.
„Damit Sie Ihre TI-Anwendungen weiterhin reibungslos nutzen können, müssen alle anderen betroffenen TI-Komponenten Ihrer Einrichtung bis spätestens 31. Dezember 2025 ECC-fähig sein, so auch Ihr Primärsystem“, schreibt die Telekom an ihre Kunden.
Wenn Arztpraxen ab Januar eine Meldung im Primärsystem zu einem ungültigen eHBA-Zertifikat erhielten, liege dies voraussichtlich daran, dass das Primärsystem noch nicht ECC-fähig sei. „Sie vermeiden dies durch ein Softwareupdate Ihres Primärsystems vor dem 31. Dezember 2025“, schreibt die Telekom.
Die Telekom rät den betroffenen Ärzten, sofern diese zur ECC-Fähigkeit ihres Primärsystems noch keine Information haben, zu prüfen, ob notwendige Softwareupdates vor dem 31. Dezember 2025 eingespielt werden müssen. Nur dann können weiterhin qualifizierte elektronische Signaturen ausgestellt werden.
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