KBV drängt auf Fristverlängerung zum Austausch elektronischer Heilberufsausweise

Berlin – Aufgrund der massiven Probleme beim Austausch der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) von Medisign und D-Trust fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) von der Bundesnetzagentur zeitnah eine Fristverlängerung bei der Umstellung der Verschlüsselungstechnik. Die KBV glaubt den Beteuerungen der Kartenhersteller nicht und warnt vor Ausfällen in zehntausenden Arztpraxen.
Der Austausch wird notwendig, da zum Jahreswechsel das Verschlüsselungsverfahren für die Telematikinfrastruktur (TI) von RSA2028 auf ECC umgestellt werden soll. Insbesondere der Hersteller Medisign scheiterte jedoch bisher an der Umsetzung aufgrund von internen Problemen. Zwar versichert das Unternehmen trotz des näher rückenden Stichtages, es könne den Kartentausch fristgerecht durchführen.
Allerdings werde dabei laut Bundesärztekammer (BÄK) eine gegebenenfalls notwendige Aktualisierung von wichtigen Daten wie Namen der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers nicht möglich sein. Die KBV geht nach eigenen Angaben selbst im Falle ausbleibender Datenaktualisierung nicht mehr von einer fristgerechten Auslieferung der Karten aus.
„Wenige Wochen vor der Umstellung müssen wir feststellen, dass die Hersteller es trotz aller Anstrengungen nicht schaffen werden, alle betroffenen Praxen rechtzeitig mit neuen Komponenten auszustatten“, schreibt sie in einem Brief an den Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller.
„Als Körperschaft, die gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen für die Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung bundesweit verantwortlich ist, sind wir angesichts der Gesamtlage in größter Sorge“, heißt es weiter in dem Schreiben, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Denn wenn eine Arztpraxis zum Zeitpunkt der Umstellung noch nicht über einen eHBA mit der neuen Verschlüsselungstechnik verfügt, kann sie zahlreiche zentrale Verfahren innerhalb der TI – von elektronischen Arztbriefen über elektronische Rezepte (E-Rezepte) bis zu elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – nicht mehr nutzen. Dies könnte ab Januar zehntausende Arztpraxen betreffen.
Nach Angaben der Gematik seien acht Wochen vor dem Jahreswechsel noch 50.000 alte eHBA in Nutzung, die getauscht werden müssen. Die KBV geht davon aus, dass deren Austausch selbst unter optimistischsten Annahmen bis zum Jahreswechsel nicht abgeschlossen werden könne – noch dazu, weil selbst die ausgelieferten Karten in den Praxen noch in die bestehenden TI-Komponenten wie Kartenterminals, Konnektoren und Praxisverwaltungssysteme integriert werden müssten.
Im Interesse der Versorgung und im Namen der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erbittet die KBV deshalb von der Bundesnetzagentur eine verbindliche Zusicherung, dass die alten eHBA bis zum Abschluss etwaiger aufsichtsrechtlicher Verfahren weiterhin genutzt werden können, um rechtsgültige qualifizierte elektronische Signaturen in der TI zu erzeugen.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sei eine Verlängerung bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 notwendig, hieß es. Die Bundesnetzagentur solle das zeitnah und transparent kommunizieren.
Eine solche Zusicherung sei dringend erforderlich, damit ein geordneter Übergang inklusive der dazu notwenigen Kommunikation gewährleistet und so ein Versorgungsausfall verhindert werden kann. „Dies gilt umso mehr, als unsere Praxen hier völlig abhängig von den anbietenden Unternehmen sind“, schreiben die drei KBV-Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.
Die KVen müssten ihre Mitglieder rechtzeitig informieren können, um Verunsicherung und bürokratisches Chaos in den Praxen zu vermeiden. Auch wenn es aus Sicht der KBV unbedingt zu vermeiden sei, müsse im Falle einer ausbleibenden Fristverlängerung zudem der Rückgriff auf papiergebundene Verfahren für Verordnungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und ähnliches eingeleitet werden.
„Spätestens Mitte November brauchen wir deshalb Klarheit und im besten Fall die Zusicherung der Bundesnetzagentur, dass RSA-only-eHBA ab Januar vorübergehend weiterhin eingesetzt werden können“, schreibt die KBV. Eine Rückmeldung solle deshalb bis spätestens zum 15. November erfolgen.
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