Ehemaliger Verfassungsrichter gegen Liberalisierung des Sterbehilfe-Verbots
Köln – Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio warnt vor einer Lockerung des Sterbehilfe-Verbots. „In einer Gesellschaft, die – gar nicht abwertend, sondern beobachtend gemeint – zur Ökonomisierung aller Lebensbereiche neigt, rate ich zu größter Vorsicht“, sagte Di Fabio dem Kölner Stadt-Anzeiger vom Mittwoch.
Schnell könne ein von der Verfassung nicht gewollter Druck entstehen, „das eigene Leben zu beenden, um anderen nicht zur Last zu fallen“, so der Bonner Staatsrechtler. Eine Gesellschaft, „die ihre Hand zur Selbsttötung reicht, verändert den Umgang mit dem menschlichen Leben“.
Bei Thema Sterbehilfe gehe es nicht nur um das Recht auf Selbstbestimmung, so Di Fabio weiter: „Gerecht ist nicht immer nur das, was der Einzelne will, sondern auch, was eine Gesellschaft moralisch prägt.“ Der Jurist plädierte für Vertrauen zu nächsten Angehörigen, behandelnden Ärzten, Pflegern oder Geistlichen: „Es gibt immer noch eine Alltagskultur, die in der engen Zuwendung Maßstäbe des richtigen Handelns wachsen lässt.“ Di Fabio gehörte von 1999 bis 2011 dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe an.
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