Politik

SPD lehnt gewerbliche Sterbehilfe ab

  • Donnerstag, 4. September 2014

Hamburg – SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hat einer ausdrücklichen Lega­lisierung der gewerblichen, kommerziellen Sterbehilfe eine Absage erteilt. Es sei klar, dass es nicht dazu kommen dürfe, sagte Oppermann am Donnerstag nach einer Klausurtagung der SPD-Fraktion in Hamburg. Wichtig sei stattdessen, dass etwa bei der ambulanten Pflege die Palliativmedizin deutlich verbessert werde.

Derzeit sind im Bundestag erneut mehrere unterschiedliche Regelungen in der Diskussion. Union und Kirchen dringen darauf, jede Form organisierter Beihilfe zur Selbsttötung zu verbieten – also auch die Aktivitäten von Sterbehilfevereinen.

Oppermann betonte, im Bundestag seien die Abgeordneten in dieser Frage nur ihrem Gewissen verpflichtet, es werde bei einer Abstimmung keinerlei Fraktionsdisziplin geben.

Die Senioren-Union der CDU und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sprachen sich ebenfalls gegen eine Lockerung des Verbots der Sterbehilfe aus. Bei einer Legalisierung der Suizidhilfe bestehe die Gefahr, dass ältere und kranke Menschen unter Druck gesetzt werden könnten, aus dem Leben zu gehen, sagte der Vorsitzende der Senioren-Union der CDU Deutschlands, Otto Wulff, am Donnerstag in Schwerin.

Gröhe fordert Ausbau der Palliativmedizin
Gröhe bekräftigte als Gastredner sein Nein zu organisierten und kommerziellen Angeboten der aktiven Sterbehilfe. Er forderte eine Weiterentwicklung der Palliativmedizin und des Hospizgedankens. „Menschen wollen an der Hand eines anderen sterben und nicht durch die Hand eines anderen”, sagte er. Das zeigten Untersuchungen.

Wenn zur Verbesserung der Lebensqualität Schwerstkranker starke Schmerzmittel gegeben werden, die möglicherweise das Leben verkürzen, müsse das möglich sein, sagte Gröhe weiter. Es komme auf die Intention an. Die Intention der Lebensverkürzung sei zu Recht verboten und solle auch verboten bleiben.

Die Beihilfe zur Selbsttötung hat Bundestag und Bundesrat schon mehrfach beschäftigt – bislang allerdings ohne Ergebnis. Da eine Selbsttötung in Deutschland nicht belangt wird, ist auch die Beihilfe zum Suizid straffrei. Allerdings können Helfer, etwa Ärzte, anschließend wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.

dpa

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