Politik

Ehemaliger Verfassungsrichter nennt Bedingungen für Spahns Organspendemodell

  • Mittwoch, 3. April 2019
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Berlin – Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgeschlagene Widerspruchs­lösung bei der Organspende unter bestimmten Bedingungen für zulässig.

Verfassungsrechtliche Bedenken „teile ich nicht“, sagte Papier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Zwar greife die Widerspruchslösung in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ein, stellte Papier fest. Doch dürfe dieses Grundrecht durch Gesetz eingeschränkt werden, wenn es wie bei der Organspende um den Schutz des Lebens und der Gesundheit anderer Menschen gehe.

Allerdings müsse die gesetzliche Regelung „dafür Sorge tragen, dass der Widerspruch jederzeit, unbürokratisch und voraussetzungslos erklärt werden kann“, so der ehemalige Verfassungsrichter. Außerdem müssten Irrtümer und Missbräuche ausgeschlossen sein und „gegebenenfalls auch Angehörige das Widerspruchsrecht des Verstorbenen noch geltend machen können“.

Eine Abgeordnetengruppe um Spahn hatte am vergangenen Montag in Berlin ihre Pläne für die sogenannte Widerspruchsregelung vorgestellt. Danach soll künftig prinzipiell jeder Organspender sein, der zu Lebzeiten nicht einen gegenteiligen Wunsch dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat.

kna

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