Gesundheitsökonomen wollen Organspende radikal verändern

Augsburg – Einen weitreichenden Vorschlag zur Reform der Organspende hat die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) vorgelegt. Sie forderte heute in Augsburg nicht nur die Einführung einer Widerspruchslösung, die die Bürger stärker zur Organspende verpflichtet.
Zusätzlich sollen diejenigen, die sich ausdrücklich gegen eine Organspende aussprechen, im Krankheitsfall bei der Vergabe von Organen zurückgestellt werden, erklärte der Vorsitzende der Gesellschaft, der Augsburger Gesundheitsökonom Robert Nuscheler.
Laut Mitteilung sterben jedes Jahr gut 1.000 Menschen, die auf der Warteliste für ein Organ stehen. In dieser Situation müsse daher entschieden werden, welche Personen die knappen Organe erhalten und welche nicht.
Weder in der Entscheidungslösung noch der vorgeschlagenen Widerspruchslösung werde dabei unterschieden, ob eine Person selbst zur Organspende bereit gewesen wäre, betonten die Gesundheitsökonomen. Das sei ungerecht, findet Nuscheler. Denn Personen, die sich selbst für eine Organspende ausgeschlossen hätten, seien für die Knappheit an Spenderorgangen mitverantwortlich.
Der Bundestag will fraktionsoffen über die Neuregelung der Organspende abstimmen. Nach den Vorstellungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und weiterer Bundestagsabgeordneter soll künftig jeder Bürger grundsätzlich als Organspender gelten, sofern er dem nicht zuvor widersprochen hat.
Eine Parlamentariergruppe hat einen Gegenvorschlag vorgestellt. Zu den Initiatoren gehören Grünen-Chefin Annalena Baerbock und der CSU-Politiker Stephan Pilsinger. Sie wollen die gegenwärtige Zustimmungslösung beibehalten. Dabei soll aber jeder Erwachsene sich etwa bei der Ausstellung des Personalausweises zur Organspende äußern. Seine Entscheidung soll in einem Zentralregister erfasst werden. Es soll auch möglich bleiben, sich nicht zu äußern.
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