Einheitliche Einwilligungserklärung für die datenschutzkonforme Nutzung von Patientendaten und Bioproben in Gießen

Gießen – Die Justus-Liebig-Universität und das Universitätsklinikum Gießen führen eine einheitliche und weit gefasste Einwilligungserklärung zur Nutzung von Patientendaten und Bioproben für die medizinische Forschung ein.
Die neue sogenannte Broad Informed Consent (BIC) soll im gesamten Klinikum und in den kooperierenden Krankenhäusern die Vielzahl der bisherigen Einwilligungsmodelle ablösen. „Die Einführung eines einheitlichen BIC stellt einen Quantensprung für die medizinische Forschung am Standort Gießen dar“, sagte Till Acker, Standortleiter des Konsortiums „Medical Informatics in Research and Care in University Medicine“.
Die Regelung erfüllt eine zentrale Zielsetzung der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Medizininformatikinitiative: Der BIC soll an allen deutschen Universitätskliniken etabliert werden, um Patientendaten für wissenschaftliche Zwecke besser verfügbar zu machen und so neue Erkenntnisse für Diagnostik und Therapie zu gewinnen.
Neben der strukturierten und datenschutzkonformen Nutzung klinischer Daten sind laut der Hochschule auch Bioproben entscheidend, die eine immer wichtigere Rolle in der medizinischen Forschung spielen.
Die Verwaltung der Einwilligungen, Patientendaten und Bioproben erfolgt künftig durch eine klare Aufgabenteilung: Eine neu eingerichtete Treuhandstelle verwaltet die Patienteneinwilligungen, das Datenintegrationszentrum Gießen die Patientendaten, und die FB11-Biobank des Fachbereichs Medizin der Universität koordiniert die Bioproben.
Das Verfahren wurde vorab intensiv datenschutzrechtlich geprüft, um sicherzustellen, dass sensible Patientendaten jederzeit geschützt werden. Die FB11-Biobank umfasst ab sofort verschiedene spezialisierte Biobanken, darunter die Biobank für Lungenerkrankungen, die Biobank für Tumorerkrankungen, eine auf Herzerkrankungen spezialisierte Kardio-Biobank und die Neuro-Biobank für neurologische und neuroonkologische Erkrankungen.
„Die nunmehr standardisierte und am Klinikum einheitliche Einwilligung erleichtert Forschungsvorhaben erheblich und eröffnet neue Möglichkeiten für die Entwicklung innovativer Therapien“, erklärte Jürgen Lohmeyer, Dekan des Fachbereichs Medizin der Hochschule.
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