Einigung auf Kostenerstattung für Ermächtigte zur Telematikinfrastrukturanbindung

Berlin – GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf eine Übergangslösung zur Finanzierung ermächtigter Ärzte für den Anschluss- und die Betriebskosten der Telematikinfrastruktur (TI) verständigt. Das hat die KBV mitgeteilt.
Die Übergangslösung gilt ausschließlich für Ermächtigte, die mit ihrer Praxis oder Einrichtung bereits an die TI angeschlossen sind sowie für die, die noch im alten Jahr die TI-Technik bestellt haben und demnächst installiert bekommen.
Die Einigung sieht der KBV zufolge vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bis zum 31. Dezember 2020 die Auszahlung der Pauschalen für die TI für ermächtige Ärzte und Einrichtungen übernehmen. Danach ist die Deutsche Krankenhausgesellschaft für diese Aufgabe zuständig.
Dazu wurde die TI-Finanzierungsvereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband rückwirkend zum 1. Januar 2019 angepasst. Das wurde erforderlich, da die Finanzierungsvereinbarung zwischen Krankenkassen und DKG widersprüchliche Regelungen enthielt.
Durch die Anpassungen wurde laut KBV nun auch klargestellt, dass die Erstattung der Kosten für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) ausschließlich über die KVen läuft. Eine Abrechnung über die DKG ist nicht möglich. Andere ermächtigte Einrichtungen erhalten die Kostenerstattung immer über die Regelungen der DKG-TI-Finanzierungsvereinbarung, unabhängig davon, ob sie an die IT-Strukturen eines Krankenhauses angeschlossen sind.
Von daher entfällt die Vorgabe, dass MVZ und andere ermächtigte Einrichtungen unter Umständen eine Verzichtserklärung an die KVen oder die KBV hätten senden müssen. Die DKG wird ihre TI-Finanzierungsvereinbarung ebenfalls entsprechend anpassen.
Ermächtigte Ärzte und Einrichtungen erhalten in ausgewählten Fällen noch bis Ende 2020 die Anschluss- und Betriebskosten für die TI über die KVen erstattet. Seit Jahresbeginn war die Finanzierung unklar.
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