Schiedsamt erneut bei Finanzierungsvereinbarung für Telematikinfrastruktur gefragt

Berlin – Um die Pauschale für Konnektoren zum Anschluss der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) gibt es neuen Streit. Die Krankenkassen wollen die Pauschale für Ärzte rückwirkend zum 1. Juli deutlich reduzieren, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt mitteilte. Da die KBV, die Anpassungsbedarf bei den Kartenterminals sieht, den Schritt nicht mitgehen will, muss nun die Schiedsstelle über die neue Finanzierungsvereinbarung entscheiden.
Der GKV-Spitzenverband beruft sich der KBV zufolge bei der Forderung auf Preisrecherchen, wonach ein Konnektormodell deutlich günstiger zu bekommen sein soll, als in den aktuellen Erstausstattungspauschalen abgebildet. Diese betragen derzeit 1.982 Euro, wobei 1.547 Euro für den Konnektor und 435 Euro für ein stationäres Kartenterminal vorgesehen sind.
Die KBV hält dagagen, dass der angeblich so günstige Konnektor für die Praxen nicht einzeln erhältlich ist. In den Bundle-Angeboten mache sich die Preisdifferenz nicht bemerkbar, heißt es. Für die KBV kommt eine rückwirkende Absenkung daher nicht infrage.
„Das ist für uns nicht verhandelbar“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel. Die Praxen brauchten Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Alle Ärzte und Psychotherapeuten, die bislang die TI-Ausstattung bestellt hätten, müssten dafür auch die bisher gültigen Pauschalen erhalten.
Aus Sicht der KBV sind allerdings die E-Health-Kartenterminals bisher in den Erstausstattungspauschalen zu niedrig bewertet, da die Marktpreise für diese Geräte deutlich höher liegen. Die KBV, die die Finanzierungsvereinbarung frühestens zum 1. Januar 2020 ändern will, macht sich für eine Anhebung der Pauschale stark.
Schon wieder Schiedsamt
Die Finanzierung der Kartenterminals ist für die KBV vor allem vor dem Hintergrund relevant, da laut Industrie die Feldtests für die weiteren Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP) im vierten Quartal 2019 anlaufen sollen. Sowohl beim NFDM als auch beim eMP sind E-Health-Kartenterminals auch in den Behandlungsräumen notwendig.
Das Schiedsamt will voraussichtlich Ende August über die Finanzierungsvereinbarungen entscheiden. Es muss zudem festlegen, ab wann die Änderungen gelten sollen. Bereits die erste geltende TI-Finanzierungsvereinbarung war 2017 unter Moderation des Schiedsamtes zustande gekommen.
Damals waren noch keine TI-fähigen Komponenten auf dem Markt. Es wurde verabredet, die Vereinbarung anzupassen, sollten sich die Preise für die technischen Komponenten nicht so entwickeln wie angenommen. Dies war 2018 der Fall, als die Pauschalen für Konnektoren angehoben wurden. Nach dem E-Health-Gesetz sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für die TI-Anbindung zu tragen.
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