Einigung bei Honoraren für Niedergelassene in Nordrhein
Düsseldorf – Die Mittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Nordrhein steigen in diesem Jahr um gut 54 Millionen Euro. Darauf haben sich Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und Krankenkassen im Rheinland verständigt.
Unter Berücksichtigung der auf Bundesebene vereinbarten Beschlüsse zum Orientierungspunktwert und der Veränderungsrate bei Morbidität und demografischer Entwicklung steige die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) in Nordrhein 2020 um 36 Millionen Euro, teilte die KVNO mit.
Um 15,3 Millionen Euro wächst die Vergütung für die Einzelleistungen inklusive bisheriger Sondervereinbarungen und Zuschläge. Zu den nun ebenfalls extrabudgetär und nicht mehr aus der MGV vergüteten Leistungen in Nordrhein zählen netzhaut- und glaskörperchirurgische Eingriffe, Leistungen der Onkologie und Sozialpsychiatrie sowie Leistungen im Rahmen der Versorgung von Patienten mit HIV beziehungsweise Aids.
Auch die Sachkosten werden künftig nicht mehr aus der MGV beglichen, sondern extrabudgetär bezahlt. Die KVNO bezeichnete das als eine wichtige strukturelle Veränderung für die Vertragsärzteschaft.
„Wir bewegen uns mit der Vereinbarung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Einigung zur Punktwert-Steigerung auf Bundesebene“, sagte KVNO-Chef Frank Bergmann. Genauso wichtig wie der Zuwachs beim Honorar seien in diesem Jahr die strukturellen Veränderungen. Er sieht vor allem in der Ausbudgetierung der Sachkosten einen Erfolg.
Mittel für den Notdienst
Erstmals enthält die nordrheinische Honorarvereinbarung auch Mittel für die Weiterentwicklung der Strukturen des vertragsärztlichen Notdienstes, die 2020 mit 2,25 Millionen Euro gefördert werden.
Diese Gelder stellen die Krankenkassen zum Aufbau von bis zu 20 weiteren Portalpraxen in Nordrhein zur Verfügung. KVNO und Krankenkassen haben vereinbart, auch bei den Honorarverhandlungen für 2021 über die Frage der Förderung der Notdienststrukturen zu sprechen.
Zusätzliche Gelder für den Aufbau weiterer Portalpraxen zur Verfügung zu stellen, sei eine Investition, die unmittelbar den Patienten zugutekomme, die außerhalb der Sprechstundenzeiten ärztliche Hilfe benötigten, sagte Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg.
Durch die strukturierte Ersteinschätzung in den Portalpraxen würden Hilfesuchende in die aus medizinischer Sicht gebotene Versorgungsstruktur vermittelt und erhielten genau die Leistungen, die sie benötigten.
Die Verbesserung der Versorgung von Pflegeheimbewohnern wird auch in diesem Jahr fortgesetzt. Die Krankenkassen stellen dafür bis zu 5,5 Millionen Euro zusätzlich zu dem für 2020 ausgehandelten Honorarzuwachs zur Verfügung.
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