Ärzteschaft

Einigung bei Honoraren für Niedergelassene in Nordrhein

  • Mittwoch, 19. Februar 2020

Düsseldorf – Die Mittel für die ambulante Versorgung und die Vergütung der Vertrags­ärzte und -psychotherapeuten in Nordrhein steigen in diesem Jahr um gut 54 Millionen Euro. Darauf haben sich Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und Kranken­kassen im Rheinland verständigt.

Unter Berücksichtigung der auf Bundesebene vereinbarten Beschlüsse zum Orientie­rungs­punktwert und der Veränderungsrate bei Morbidität und demografischer Entwick­lung steige die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) in Nordrhein 2020 um 36 Millionen Euro, teilte die KVNO mit.

Um 15,3 Millionen Euro wächst die Vergütung für die Einzelleistungen inklusive bisheri­ger Sondervereinbarungen und Zuschläge. Zu den nun ebenfalls extrabudgetär und nicht mehr aus der MGV vergüteten Leistungen in Nordrhein zählen netzhaut- und glaskörper­chirurgische Eingriffe, Leistungen der Onkologie und Sozialpsychiatrie sowie Leistungen im Rahmen der Versorgung von Patienten mit HIV beziehungsweise Aids.

Auch die Sachkosten werden künftig nicht mehr aus der MGV beglichen, son­dern extrab­udgetär bezahlt. Die KVNO bezeichnete das als eine wichtige strukturelle Veränderung für die Vertragsärzteschaft.

„Wir bewegen uns mit der Vereinbarung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Einigung zur Punktwert-Steigerung auf Bundesebene“, sagte KVNO-Chef Frank Bergmann. Genauso wichtig wie der Zuwachs beim Honorar seien in diesem Jahr die strukturellen Veränderungen. Er sieht vor allem in der Ausbudgetierung der Sachkosten einen Erfolg.

Mittel für den Notdienst

Erstmals enthält die nordrheinische Honorarvereinbarung auch Mittel für die Weiterent­wicklung der Strukturen des vertragsärztlichen Notdienstes, die 2020 mit 2,25 Millionen Euro gefördert werden.

Diese Gelder stellen die Krankenkassen zum Aufbau von bis zu 20 weiteren Portalpraxen in Nordrhein zur Verfügung. KVNO und Krankenkassen haben vereinbart, auch bei den Honorarverhandlungen für 2021 über die Frage der Förderung der Notdienststrukturen zu sprechen.

Zusätzliche Gelder für den Aufbau weiterer Portalpraxen zur Verfügung zu stellen, sei ei­ne Investition, die unmittelbar den Patienten zugutekomme, die außerhalb der Sprech­stun­denzeiten ärztliche Hilfe benötigten, sagte Günter Wältermann, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland/Hamburg.

Durch die strukturierte Ersteinschätzung in den Portalpraxen würden Hilfesuchende in die aus medizinischer Sicht gebotene Versorgungsstruktur vermittelt und erhielten genau die Leistungen, die sie benötigten.

Die Verbesserung der Versorgung von Pflegeheimbewohnern wird auch in diesem Jahr fortgesetzt. Die Krankenkassen stellen dafür bis zu 5,5 Millionen Euro zusätzlich zu dem für 2020 ausgehandelten Honorarzuwachs zur Verfügung.

may/EB

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