Ärzteverbände wollen rasche Einführung einer neuen Gebührenordnung für Ärzte

Berlin – Das duale System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist aus Sicht von 21 Verbänden im Gesundheitswesen ein entscheidender Grund für die Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens. Sie riefen den Gesetzgeber daher im November des vergangenen Jahres mit der „Frankfurter Erklärung“ auf, zügig eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) auf den Weg zu bringen.
Heute wurde die Erklärung offiziell ans Bundesministerium für Gesundheit übergeben. „Im Namen aller unterzeichnenden Verbände ersuchen wir mit der persönlichen Übergabe des Dokuments das Ministerium, das vorliegende Reformwerk GOÄneu in Form einer entsprechenden Verordnung nunmehr unverzögert auf den Weg zu bringen“, sagte Norbert A. Franz, Vorstandsvorsitzender des des Privatärztlichen Bundesverbandes (PBV).
In der Erklärung heißt es, nur das duale System bringe „Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit“ des Patienten als Momentum in die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems. Letztlich profitierten alle Patienten – ob kassen- oder privatversichert – davon. Dabei sollte die Entscheidung für eines der Versicherungssysteme dem mündigen Patienten überlassen werden, so die Verbände.
Die derzeit gültige GOÄ stamme aus dem Jahr 1996 „und wurde aufgrund jahrzehntelanger, schuldhafter Verweigerung der Politik nicht aktualisiert“, heißt es in der Erklärung weiter. Diese Aufgabe habe die Ärzteschaft auf ausdrücklichen Wunsch des letzten Bundesgesundheitsministers selbst übernommen.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte im vergangenen November erklärt, der Abstimmungsprozess über das Leistungsverzeichnis sowie die Kalkulation der Leistungen mit der privaten Krankenversicherung stünden kurz vor dem Abschluss.
Man könne Anfang 2020 eine konsentierte Gebührenordnung vorlegen, die auch mit den ärztlichen Berufsverbänden und den medizinischen Fachgesellschaften abgestimmt sei, sagte der BÄK-Präsident. Dann sei die Politik am Zug, die neue GOÄ im Rahmen einer Verordnung umzusetzen, so Reinhardt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: