Einigung über Honorierung für Coronaimpfung in Hessen

Frankfurt am Main – Niedergelassene Ärzte können nun auch in Hessen die Coronaimpfung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abrechnen. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) einigten sich über die Vergütung, wie die KVH mitteilte.
Demnach erhalten Ärzte für die Coronaimpfung ihrer Patienten ab sofort ein Honorar von 16,50 Euro. Da die Abrechnung wie gewohnt über die KV erfolgt, müssen gesetzlich krankenversicherte Patienten die Coronaimpfung in den Arztpraxen nicht mehr selbst vorstrecken und sich über die Kostenerstattung von ihrer Kasse wiederholen.
Hessen ist das letzte Bundesland, in dem es eine Einigung gibt. In allen anderen Bundesländern war diese bereits erfolgt. Bundesweit werden außer in Hessen für die Coronaimpfungen und die Beratung 15 Euro gezahlt.
Darüber hinaus wurde in allen KVen – außer in Hessen – die Honorare der Grippeschutzimpfungen erhöht, so dass diese bei rund zehn Euro liegen. Je nach KV sind somit die Honorare für Grippeimpfungen damit um zwei bis drei Euro gestiegen.
Die Vorstandsvorsitzenden der KVH, Frank Dastych und Armin Beck, zeigten sich zufrieden. „Wir sind erleichtert, dass wir nach einem doch zähen Ringen mit den hessischen Krankenkassen nun ein für alle Beteiligten gutes Ergebnis erzielt haben“, sagten sie.
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