Ärzteschaft

Weiter keine Regelung bei Honoraren für Coronaimpfung in Hessen

  • Freitag, 8. September 2023
/picture alliance, Marijan Murat
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Berlin – Kurz vor Beginn der Auslieferungen der neuen Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 gibt es in Hessen als ein­zigem Bundesland weiterhin keine Honorarvereinbarung für die Impfung. In allen anderen 16 Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) war zwischen April und August 2023 eine entsprechende Vereinbarung mit den Krankenkassen abgeschlossen worden.

In Hessen stehen sich KV und Krankenkassenverbände unversöhnlich gegenüber. So liege der KV nach Angaben der Krankenkassen seit dem 26. Mai ein Vertrags- und Vergütungsangebot vor. Dies bilde das „bundesweite Preis­gefüge“ ab, hieß es von den Krankenkassen.

Bundesweit werden für die Impfungen und die Beratung 15 Euro gezahlt, dazu wurde in allen KVen die Hono­rare der Grippeschutzimpfungen erhöht, so dass diese bei rund zehn Euro liegen. Je nach KV sind somit die Honorare für Grippeimpfungen damit um zwei bis drei Euro gestiegen.

Das Angebot der Kassen liege zwar vor, enthalte aber keine „Gleichberechtigung gegenüber den anderen KVen“, sagte ein KV-Spre­cher. Den Auf­schlag von zwei bis drei Euro verlange die KV Hessen auch. Allerdings liegt das Honorar für die Influenzaimpfung in Hessen bereits bei zehn Euro für das Jahr 2023.

Die Krankenkassenverbände in Hessen beklagen auf Nachfrage ebenso, dass „schon die Terminierung von wei­te­ren Gesprächen sich auf Seiten der KV Hessen schwierig gestalte“. Der Dialog „stocke trotz zahlreicher Ge­sprächsangebote seitens der GKV“ heißt es.

Es werde aber daran gearbeitet, dass „vertragliche Regelung mit der KV Hessen“ zustandekommen, „die sich in Bezug auf die COVID-19-Impfungen im Bundesdurchschnitt befindet und damit dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung trägt“, hieß es weiter.

Hintergrund ist, dass nach Auslaufen der Coronaschutzimpfverordnung Anfang April 2023 die Impfungen in die Regelversorgung honoriert werden. Zuvor hat der Bund die Impfhonorare übernommen, nun zahlen die Kran­kenkassen. Die Honorare für die Impfungen werden auf Landesebene verhandelt. Im Rahmen der Corona­schutz­impfverordnung zahlte der Bund 28 Euro werktags, an Sams­tagen sowie an Sonn- und Feiertagen 36 Euro pro Impfung.

Auch in anderen KV-Regionen dauerten die Verhandlungen mit den Krankenkassen etwas länger: Nachdem in Schleswig-Holstein als erste KV ein Honorar von 15 Euro sowie der Aufschlag zur Grippeschutzimpfung ver­einbart wurde, zogen viele Regionen nach. Zuletzt wurden in Sachsen-Anhalt im August rückwirkend zum April die Honorare festgelegt. Auch dort gibt es für die Coronaimpfung 15 Euro und einen Zuschlag zur Grippe­schutz­impfung.

Auch in Rheinland-Pfalz hatten sich die Verhandlungen verzögert. Seit dem 1. Juli 2023 ist die COVID-19-Im­pfung nun in der Regelleistung möglich. Auch hier wird die Impfung mit 15 Euro honoriert. Die Pauschalen zur Grippeschutzimpfung steigen rückwirkend zum 1. April um 0,70 Euro und „bewegen sich dann je nach Kassen­art zwischen 10,08 Euro und 10,81 Euro", hieß es von der KV.

bee

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