Coronaimpfvergütung: Einigung in Bremen, fünf KVen fehlen noch

Berlin – Die KV Bremen hat sich mit den Krankenkassen über eine Vergütung zur COVID-19-Impfung geeinigt. Wie die KV heute auf ihrer Webseite mitteilte, wird auch in Bremen das Honorar für die Impfung und Beratung bei 15 Euro liegen.
Gleichzeitig wird die Vergütung für die Grippeimpfungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 von 7,93 Euro auf zehn Euro angehoben. „Das ist eine Steigerung von 26 Prozent, alle anderen Impfhonorare werden 2023 zwei Prozent höher vergütet“, hieß es von der KV.
Mit der Einigung in Bremen fehlen nun noch in fünf KV-Regionen entsprechende regionale Honorarvereinbarungen. So ist in der KV Berlin nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes eine entsprechende Vereinbarung unterschriftsreif, die sich an den bislang bundesweit vereinbarten Honoraren orientiert.
Aus der KV Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt sowie Brandenburg wird auf Nachfrage berichtet, dass man weiterhin in Verhandlungen stehe. In Brandenburg sein man „auf einem guten Weg“. Aus Hessen war zunächst keine Antwort über den derzeitigen Stand der Gespräche zu hören.
Eine Neuregelung der Vergütung für Coronaimpfungen war erforderlich geworden, weil die Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum 8. April dieses Jahres ausgelaufen ist. Bislang zahlte der Bund 28 Euro werktags, an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen 36 Euro.
Nach Anlaufschwierigkeiten haben sich mittlerweile neben Bremen die KVen Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Saarland, Sachsen, Westfalen-Lippe und Nordrhein mit den Krankenkassen auf eine Vergütung für Coronaimpfungen verständigt.
In den fünf KV-Regionen, in denen sich bisher keine Einigung gibt, erfolgt die Abrechnung für die Coronaimpfungen über das Kostenerstattungsverfahren via Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
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