Elektronische Patientenakte sicherer als Faxgerät

Berlin – Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein Zugewinn an Sicherheit bei der Nutzung von Gesundheitsdaten. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag. Im Vergleich zu bisher genutzten Verfahren wie etwa Fax-Geräten werde die Sicherheit damit deutlich erhöht, heißt es.
Die Kommunikationswege, auf denen die Gesundheitsdaten mittels Telematikinfrastruktur (TI) ausgetauscht werden, würden durch Verschlüsselungsverfahren kryptografisch geschützt, erläutert die Regierung. Zusätzlich würden Informationen in der ePA ausschließlich kryptografisch verschlüsselt abgelegt, wobei patientenindividuelle Schlüsse verwendet werden.
Die Zugriffsrechte auf die Patientenakte sollen schrittweise auf bestimmte Berufsgruppen ausgeweitet werden, zunächst auf Angehörige der Pflegeberufe, Hebammen und Entbindungspfleger, Physiotherapeuten und das Hilfspersonal in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
Für die ePA, die alle Versicherten ab 1. Januar 2021 zur freiwilligen Nutzung angeboten bekommen sollen, ist derzeit eine etwas„abgespeckte" erste Version vorgesehen. Dabei sollen Patienten bereits festlegen können, welche Daten überhaupt hineinkommen und welcher Arzt darauf zugreifen darf.
Differenzierte Zugriffe je nach Arzt nur für diese oder jene Dokumente sind demnach dem Ministerium zufolge bis 2021 aber nicht zu schaffen und sollen anschließend ermöglicht werden. Zuletzt hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber davor gewarnt, zum geplanten Start der ePA Abstriche bei den Patientenrechten zu machen.
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