Ärztekammer Berlin veröffentlicht 20-Punkte-Papier zur Digitalisierung

Berlin – Die Ärztekammer Berlin hat darauf hingewiesen, dass sich nach der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) die Haftungsfrage für die Daten des Patienten neu stellen würde. Demnach haftet bisher der Arzt persönlich für die Daten seiner Patienten.
Nach Einführung der ePA würden allerdings eine oder mehrere Datenbanken betrieben werden müssen. Die Schnittstelle des Übergangs der Haftung zwischen Arzt und Datenbankbetreiber müsse vor Inbetriebnahme geklärt werden, heißt es dazu in einem jetzt veröffentlichten Thesenpapier, das die Delegiertenversammlung einstimmig verabschiedet hat.
Das Thesenpapier, das vom Ausschuss Versorgung erarbeitet wurde, definiert Anforderungen, die eine gewachsene Arzt-Patienten-Beziehung auch im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung gewährleisten sollen.
Dieses vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis dürfe nicht durch die technische Entwicklung gefährdet werden, heißt es dazu von der Kammer. Vielmehr sollten moderne Datentechniken so eingesetzt werden, dass die Qualität der Behandlung verbessert werde. Wichtig sei es, dass Ärzte die Digitalisierung mit Sachverstand kritisch und konstruktiv begleiten.
Eine besondere Rolle beim Thema Datenschutz sieht die Kammer bei der ePA. Sie fordert in diesem Zusammenhang, dass die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen genau definiert werden.
Weitere Punkte, zu denen die Ärztekammer Regeln definiert, sind unter anderem der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), der Datenzugriff im Notfall, der Schutz der Patientendaten vor kommerziellen Interessen, die Fernbehandlung, die Finanzierung und Gesundheits-Apps.
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