Elektronisches Rezept: Neue Einführungsprobleme könnten zu Mehrarbeit für Praxen führen

Berlin – Beim elektronischen Rezept (E-Rezept) gibt es neue Einführungsprobleme. Praxen droht Mehrarbeit, Apotheken Retaxationen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) appelliert nun in einem Schreiben an Ärzte, Apotheker und Krankenkassen das Problem eilig zu lösen und bis dahin eine Friedenspflicht zu vereinbaren.
Anlass ist, dass Ärzte beim Ausstellen des E-Rezeptes das Feld „Berufsbezeichnung“ mit ausfüllen oder anpassen müssen. Aus Sicht des BMG sollte dort die „Facharztbezeichnung“ stehen. Einmal eingegeben, lässt sich das Feld in der Apotheke nicht mehr verändern. Das kann derzeit dazu führen, dass Patienten von der Apotheke zur Korrektur des E-Rezeptes in die Arztpraxis geschickt werden.
Das Problem ist offenbar so groß, dass sich das Ministerium nun an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), den Deutschen Apothekerverband (DAV) und den GKV-Spitzenverband wendet. Es geht im Kern darum, dass aufgrund einer falschen oder unvollständigen Angabe der ärztlichen Berufsbezeichnung nicht mehr retaxiert werden soll.
Das Ministerium stellt in dem Schreiben, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, fest, dass die Bitte um eine neue Verschreibung zu einem „großen zusätzlichen Aufwand bei den Arztpraxen“ führen würde. Den Apotheken drohe bei Abgabe der Arzneimittel „unter Umständen unverschuldet die Retaxation der betreffenden E-Rezepte“.
Um das Problem zu lösen, bittet BMG-Staatssekretärin Antje Draheim darum, dass Ärzte, Kassen und Apotheker „gemeinsam eine Friedenspflicht vereinbaren“, um „Retaxationen für solche Fälle auszuschließen“. Sofern es zu ähnlichen Problemen mit weiteren Fallgruppen kommen sollte, bittet das Ministerium vorsorglich darum, diese auch mit einer Friedenspflicht zu versehen.
Das gemeinsame Ziel sollte es sein, eine „unverschuldete Belastung der Apotheken zu verhindern und eine unbürokratische Handhabung in Arztpraxen zu gewährleisten“, so Draheim. Die Staatssekretärin bitten den GKV-Spitzenverband auf die einzelnen Krankenkassen zuzugehen, um ein „pragmatisches Vorgehen“ zu vereinbaren.
Das Ministerium ruft KBV, DAV und GKV-Spitzenverband zugleich dazu auf, eine dauerhafte Lösung für das Problem zu finden.
Ärzte, Apotheker und Krankenkassen sollen demnach einen „abschließenden Katalog möglicher Berufsbezeichnungen“ erstellen, um eindeutige Vorgaben für die Berufsbezeichnung zu ermöglichen. Am Ende solle ein Datenfeld das bestehende Freitextfeld in der E-Rezept-Anwendung ersetzen.
Der Ball liege nun „im Spielfeld der Krankenkassen“, sagte die stellvertretende Vorsitzende des DAV, Anke Rüdinger. Sie bittet den GKV-Spitzenverband darum, die Friedenspflicht schnellstmöglich auszusprechen und alle Krankenkassen einzubinden.
„Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen unterschreiben E-Rezepte mit der Qualifizierten elektronischen Signatur (QES)“, sagte KBV-Vorständin Sibylle Steiner. Es sei eindeutig ersichtlich, dass die verordnende Person ein Arzt oder eine Ärztin sei.
Aus ihrer Sicht verkompliziert das Bundesgesundheitsministerium das Verfahren, in dem es verlangt, dass das Datenfeld für die Berufsbezeichnung von einem Freitextfeld in ein strukturiertes Datenfeld umgewandelt wird.
„Sinnvoller wäre es gewesen, das vermeintliche Problem der Berufsbezeichnung erst gar nicht zum amtlichen Problem zu machen. Denn durch die QES wird eigentlich für Klarheit gesorgt. Schade, dass die Krankenkassen sich hier so überbürokratisch gebärden“, so Steiner.
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