Entbürokratisierung: Geplante neue Prüfquotenklasse für Kliniken mit überschaubaren Effekt

Berlin – Eine nur sehr überschaubare Wirkung dürfte die geplante Einführung einer neuen Prüfquotenklasse bei den Krankenhausabrechnungen erzielen. In dem entsprechenden Änderungsantrag, dieser liegt der Redaktion des Deutschen Ärzteblattes vor, heißt es, man gehe davon aus, dass „circa 100 Krankenhäuser“ die neue Prüfquotenklasse erreichen werden. Bei jedem dieser Krankenhäuser würden jährlich voraussichtlich 30 Krankenhausrechnungen weniger geprüft werden.
Die Regelung zur Einführung einer Prüfquotenklasse von ein Prozent für Krankenhäuser mit geringen Auffälligkeiten in der Krankenhausabrechnung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Änderungsantrag der Regierungskoalition soll in das geplante Gesetz zur Reform der Notfallversorgung einfließen.
Damit würde eine Protokollerklärung der Bundesregierung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz umgesetzt. Diese sieht vor, für Krankenhäuser, bei denen keine Auffälligkeiten bei der Abrechnungsprüfung zu verzeichnen sind, weitere bürokratische Vereinfachungen umzusetzen.
Laut vorgesehener Regelung sollen Krankenhäuser, die einen Anteil unbeanstandeter Abrechnungen 90 Prozent und mehr erreichen, nur noch einer Prüfquote von einem Prozent unterliegen. Die nächste Stufe würde demnach Kliniken umfassen, bei denen der Anteil unbeanstandeter Abrechnungen an allen durch den Medizinischen Dienst geprüften Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung zwischen 80 Prozent und unterhalb von 90 Prozent liegt – hier soll die Prüfquote „bis zu fünf Prozent“ betragen.
„Unter der Annahme, dass die Prüfung einer Rechnung für das Krankenhaus einen Zeitaufwand von einer Stunde verursacht, beläuft sich die jährliche Entlastung pro Krankenhaus auf circa 1.000 Euro“, heißt es in der Begründung.
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