Entscheidung über Zahlung an Implantat-Opfer erst im Januar
Aix en Provence – Im Skandal um minderwertige Brustimplantate ist die Entscheidung über sofortige Zahlungen an die Opfer auf das nächste Jahr verschoben worden. Das Berufungsgericht im französischen Aix en Provence wolle sein Urteil am 21. Januar bekanntgeben, hieß es am Freitag vonseiten des betroffenen TÜV Rheinland.
In erster Instanz in Toulon war erstmals auch dem deutschen Prüfdienstleiter Verantwortung für den Skandal gegeben worden. Rund 1.600 betroffene Frauen und sechs Händler wurden jeweils 3.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. In Aix geht es um die Frage, ob das Geld vor Ende des eigentlichen Berufungsverfahrens ausgezahlt werden muss.
Der TÜV hatte im Auftrag des insolventen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) dessen Produktion zertifiziert. Dabei wurden Unterlagen und Qualitätssicherung geprüft, nicht die Implantate selbst. Der TÜV sieht sich selbst als Opfer des Unternehmens, was mehrere Gerichte in Deutschland und Frankreich bestätigt haben.
PIP-Gründer Jean-Claude Mas (74) war in der vergangenen Woche in Marseille zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen minderwertige Silikonkissen implantiert, in Deutschland sind mehr als 5.000 Frauen betroffen.
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