Entscheidung zu Mindestlohn in Behindertenwerkstätten vertagt

Münster – Im Streit um Mindestlohn in Behindertenwerkstätten hat das Arbeitsgericht Münster die Entscheidung vertagt. Das teilte das Gericht heute mit. Es seien weitere Schriftsätze eingegangen, die noch beachtet werden müssten, hieß es zur Begründung. In sechs bis acht Wochen wird eine Fortsetzung des Verfahrens erwartet.
„Die Mühlen der Justiz in Deutschland mahlen langsam“, sagte Kläger Jürgen Linnemann. Er verlangt eine Bezahlung nach dem gesetzlichen Mindestlohn. Entscheidend ist nach Angaben des Gerichts die Frage, ob der Kläger als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes anzusehen ist.
Der 57-Jährige hat fast sein ganzes Arbeitsleben wegen einer Behinderung in solchen Einrichtungen verbracht und kämpft nun für die Reform eines Systems, das von Kritikern als ungerecht und nicht inklusiv angesehen wird.
Mehr als 300.000 Menschen arbeiten aktuell in solchen Werkstätten und erhalten für eine Vollzeittätigkeit durchschnittlich etwas mehr als 200 Euro monatlich. Dadurch bleiben sie auch auf staatliche Sozialleistungen angewiesen. Die gängige bisherige Argumentation lautet: Die Betroffenen stehen nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis, sondern in einem sogenannten arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Klage unterstützt, will gerichtlich klären lassen, ob diese Einordnung rechtmäßig ist. Nach Angaben der Organisation erhalten viele Betroffene Arbeitsentgelte von etwa zwei Euro pro Stunde und sind zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen.
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hatte das deutsche Werkstättensystem bereits 2015 und erneut 2023 als nicht konventionskonform kritisiert und schrittweise Veränderungen angemahnt.
Eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegebene Entgeltstudie kam zu dem Ergebnis, dass ein steuersubventioniertes Mindestlohnmodell dem heutigen System vorzuziehen wäre. Auch die Diakonie, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten (BAG WfbM) und die Werkstatträte Deutschland sprechen sich für eine Reform aus.
„Ich freue mich aber, dass heute viele Menschen dabei waren, die das Anliegen unterstützen“, so Linnemann. Er selbst wurde für sein jahrelanges Engagement im Werkstattrat bereits mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Er zeigte sich bereit, für mehr Gerechtigkeit in der Arbeitswelt bis zur letzten Instanz zu gehen.
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: