Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe: Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wollen Verbesserungen

Berlin – Im Vorfeld der morgigen Beratung des Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe im Bundesrat forderten heute die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen deutliche Nachbesserungen.
Der aktuelle – im Bundesrat zustimmungspflichtige – Entwurf fokussiere vor allem auf Konsolidierung und Kostendämpfung, infrastrukturelle Regelangebote und Verfahrensvereinfachung für Leistungsträger und Behörden, so die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen (KBB).
Die Inklusive Lösung, mit der Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von der Art der Behinderung unter dem Dach der Jugendhilfe zusammengeführt werden sollten, werde aufgegeben und durch eine unverbindliche Erprobungsklausel ersetzt. Nach Ansicht der KBB besteht die Gefahr, dass geplante Einsparungen auf Kosten individueller Bedarfe von Kindern mit Behinderungen durchgeführt werden sollen.
Man fordere deshalb eine verbindliche und personenzentrierte Bedarfsermittlung und Hilfeplanung. Die Mitglieder des Bundesrates sollen in den entsprechenden Punkten Nachbesserungen von der Bundesregierung verlangen.
„Wenn wir heute an der Bedarfsermittlung und individuellen Ansprüchen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen rütteln, dann ist das eine tiefe Zäsur in der Inklusionspolitik, die wir seit Ratifizierung der UN-BRK 2009 in Deutschland verfolgt haben. Infrastrukturelle Angebote sind gut, aber sie können bedarfsgerechte, individuelle Leistungsansprüche nicht ersetzen“, warnte Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung.
Zudem müsse man auf eine vollständige und verbindliche Umsetzung der Inklusiven Lösung mit Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe bestehen, die für Eltern von Kindern mit Behinderungen Leistungen aus einer Hand bietet – unabhängig von der Art der Behinderung.
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