Politik

Entwurf: Arbeitsministerium will Höchstwochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen

  • Donnerstag, 18. Juni 2026
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) /picture alliance, Christoph Reichwein
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) /picture alliance, Christoph Reichwein

Berlin – Die Tageshöchstarbeitszeit soll offenbar nicht vollständig durch eine Wochenhöchstarbeitszeit ersetzt werden. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) plant Medienberichten zufolge, diese Änderung an Tarifverträge zu knüpfen. Die Medien beziehen sich auf einen Entwurf aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).

Eine offizielle Stellungnahme wollte das Arbeitsministerium nicht abgeben. Aus Kreisen des Ministeriums hieß es aber, der Entwurf befinde sich noch in der „Hausabstimmung“ und sei daher auch noch nicht in die Ressortabstimmung gegangen.

„Die Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebspartner erhalten die Möglichkeit, statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren“, zitiert das Magazin Politico aus dem Entwurf. In der Begründung werde dazu erläutert, dass Betriebe dann von einer maximalen Tagesarbeitszeit auf eine maximale Wochenarbeitszeit wechseln könnten, wenn ihre Tarifverträge dies zulassen würden.

SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag die Flexibilisierung der Arbeitszeit von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbart. Dagegen machen seit Wochen die Gewerkschaften – auch der Marburger Bund – mobil.

Die Ärztegewerkschaft hatte zuletzt betont, eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit bedeute im Gesundheitswesen eine erhebliche Mehrbelastung für die Beschäftigten, ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch überlange Arbeitszeiten und eine Gefährdung der Patientensicherheit.

Die Produktivität steige nicht linear mit der Arbeitszeit, das zeigten Studien, argumentierte der Marburger Bund. Vielmehr nehme die effektive Leistung pro Stunde bei längeren Arbeitszeiten ab, etwa durch Ermüdung und geringere kognitive Leistungsfähigkeit.

Lange Arbeitsschichten und Schlafmangel führten zu messbaren Defiziten bei Aufmerksamkeit, Reaktionszeit und Fehleranfälligkeit. Das Unfallrisiko steige, mehr Fehler passierten. Der Marburger Bund führte außerdem an, dass viele Schutzmechanismen in Tarifverträgen wie etwa Ruhezeiten, Freizeitausgleich oder die Begrenzung langer Dienste auf einer gesetzlichen Höchstarbeitszeit aufbauen.

Würde die tägliche Obergrenze abgeschafft, verlören diese Schutzmechanismen ihre Grundlage. Lange bestehende Tarifnormen müssten neu verhandelt werden. Die geplante Reform also „würde faktisch die Tarifautonomie untergraben“.

Der Entwurf aus dem Arbeitsministerium knüpft die Flexibilisierung der Arbeitszeit laut Politico nun an die Voraussetzung, dass „durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht gefährdet wird“.

Bas will offenbar zudem die Pflichten zur Arbeitszeiterfassung strenger fassen. „Der Arbeitgeber wird verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit (...) jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen.“ Vertrauensarbeitszeitmodelle sollten möglich bleiben.

Aus der Unionsfraktion kommt Kritik. Die von der Koalition verabredete Flexibilisierung mit einem Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit müsse für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten – „egal ob mit oder ohne Tarifbindung“, erklärte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz (CDU). Auch die in Medienberichten zitierten Überlegungen von Bas' Ministerium zu strengeren Vorschriften für die Arbeitszeiterfassung lehnte er ab. „Die Arbeitszeiterfassung muss unbürokratisch durchführbar sein“, erklärte er.

Ein Sprecher der Unionsfraktion verwies darauf, dass es sich bei den heute bekannt gewordenen Überlegungen nicht um einen offiziellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums handele. Das Ministerium selbst hatte dies als „interne Arbeitsfassung“ eingeordnet.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger nannte den Referentenentwurf eine „Zumutung“. Er „strotzt vor Misstrauen“ gegenüber den Arbeitgebern und ihre Beschäftigten. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte, der Entwurf erfülle die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt „an keiner Stelle“.

Der Gesetzentwurf knüpfe die „geringfügige“ Anpassung der Höchstarbeitszeit an tarifliche Regelungen, während der Koalitionsvertrag ausdrücklich auf eine solche tarifliche Grundlage verzichte. Darüber hinaus sehe er eine „höchst bürokratische Regelung“ zur Arbeitszeiterfassung vor, die den garantierten Schutz der Vertrauensarbeitszeit im Koalitionsvertrag nicht gewährleiste. Der Entwurf widerspreche „eklatant“ dem Koalitionsvertrag. Er müsse zurückgezogen und völlig überarbeitet werden, forderte Dulger.

afp/may

Diskutieren Sie mit:

Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen

Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.

Jetzt bei Google bevorzugen

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung