Erneute Umfrage bei Pflegekammer Rheinland-Pfalz bis Jahresende geplant

Mainz – Nach der vorzeitig abgebrochenen Mitgliederbefragung bei der in der Kritik stehenden Landespflegekammer Rheinland-Pfalz soll bald ein neuer Anlauf unternommen werden. Nach dem vorläufigen Zeitplan soll die Befragung noch in diesem Jahr erfolgen, teilte das Arbeits- und Sozialministerium in Mainz mit.
In einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage aus der Grünen-Fraktion ist von einem Zeitraum von Ende November bis Mitte Dezember dieses Jahres für die Abstimmung die Rede. Gemeinsam mit einem Dienstleister, der sich bei einem Vergabeverfahren durchgesetzt hatte, hätten die konkreten technischen, inhaltlichen und organisatorischen Planungen dazu begonnen, sagte ein Ministeriumssprecher.
In den kommenden Wochen würden einzelne Bausteine der Befragung aufeinander abgestimmt. Es werde dabei auch um die Frage gehen, wie die registrierten Kammermitglieder über die Befragung informiert werden sollen.
Den Zuschlag für die Durchführung der Befragung bekam ein in Kassel sitzendes Unternehmen für Online-Wahlen und digitale Abstimmungen. Zielsetzung sei gewesen, einen erfahrenen und organisatorisch geeigneten Dienstleister zu gewinnen, der die Landesregierung bei der Konzeption unterstütze und ein „robustes Verfahren“ sichere, sagte der Sprecher.
Die Kammer steht seit vielen Monaten in der Kritik. Sie hatte im Streit um die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen eine juristische Niederlage erlitten, auch sehen sich einige Mitglieder von der Kammer nicht angemessen vertreten, manche fordern gar ihre Auflösung.
Der erste Anlauf einer Mitgliederbefragung war nach technischen Schwierigkeiten zum Start und nach Kritik an der Methodik abgebrochen worden. Bemängelt worden waren etwa Fragestellungen sowie der eher kurze Zeitraum für eine Teilnahme, der teils auch in den Osterferien gelegen hatte.
Nach Angaben des Ministeriums wird auch ein entsprechendes Votum der Mitglieder in der neuen, vom Land finanzierten Befragung nicht unmittelbar zu einer Auflösung der Kammer führen. „Denn eine Auflösung der Landespflegekammer würde zunächst eine Änderung des Heilberufegesetzes durch den Landtag voraussetzen“, erklärte das Ministerium in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage.
In einem solchen Szenario wäre in einem Gesetzgebungsverfahren auch festzulegen, welche Stellen künftig Aufgaben erfüllen sollen, die bislang der Kammer zugewiesen waren. Die Abstimmung an sich sei im Zusammenhang mit dem Meinungsbildungsprozess des Landesgesetzgebers einzuordnen.
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