Ersatzkassen fordern Rückkehr zur paritätischen Finanzierung

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefordert. „Über den Zusatzbeitrag wird der medizinische Fortschritt bezahlt. Daran müssen auch die Arbeitgeber beteiligt werden“, meinte der neue Verbandsvorsitzende des vdek, Uwe Klemens, heute in Berlin. Es steige die Zahl der Arbeitgeber, die selbst dieser Ansicht seien und die erkennten, dass die Spanne zwischen den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Dauer das soziale Gleichgewicht in Deutschland gefährde.
Mit dem Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz wurde der allgemeine Beitragssatz zum 1. Januar 2015 auf 14,6 Prozent festgelegt und der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent festgeschrieben. Erhöhen Krankenkassen ihren Beitrag, müssen Arbeitnehmer dies über Zusatzbeiträge alleine finanzieren.
Auch die SPD fordert eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge. Das Bundesgesundheitsministerium wies diesen Vorschlag allerdings sogleich zurück. Die Finanzierung der Krankenkassen sei erst im Jahr 2015 gesetzlich geregelt worden, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Es gebe gegenwärtig keine Überlegungen, das noch einmal zu ändern.
vdek fordert Regionalkomponente im Morbi-RSA
Die Vorstandsvorsitzende des vdek, Ulrike Elsner, forderte zudem eine zeitnahe Novellierung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (RSA). „Das Regelwerk des RSA ist nicht mehr aktuell“, sagte sie. „Das führt dazu, dass der RSA heute seine Funktion, den Wettbewerb um eine gute Versorgung zwischen den Krankenkassen zu ermöglichen, nicht mehr erfüllt.“ Über den Risikostrukturausgleich werden die Gelder aus dem Gesundheitsfonds je nach Krankheitslast der Versicherten an die einzelnen Krankenkassen verteilt.
„Die Ersatzkassen mussten im vergangenen Jahr mit einem Defizit von 644 Millionen Euro abschließen, das sie über Zusatzbeiträge refinanzieren müssen“, erklärte Elsner. „Die Ortskrankenkassen hingegen haben mit einem Plus von einer Milliarde Euro abschließen können. Das ist eine Situation, die nicht mehr hinnehmbar ist.“ Der vdek sei froh, dass nun ein Sondergutachten in Auftrag gegeben worden sei, das die Basis für eine Reform des RSA bilden solle und dessen Ergebnisse bis zum 30. September 2017 vorliegen sollten.
Allerdings müssten noch in dieser Legislaturperiode Änderungen vorgenommen werden, zum Beispiel die Einführung einer Regionalkomponente. „Die Krankenkassen, die ihre Versicherten vor allem in Ballungsräumen haben, haben andere Ausgaben als Krankenkassen, deren Versicherte in ländlichen Regionen leben“, meinte Elsner. Deshalb müssten Krankenkassen einer Regionalkomponente folgend Zuschläge erhalten. Eine entsprechende Änderung könne noch im Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz aufgenommen werden, über das der Bundestag derzeit berät.
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