Politik

Ersatzkassen fordern Rückkehr zur paritätischen Finanzierung

  • Mittwoch, 8. Februar 2017
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Berlin – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat eine Rückkehr zur paritätischen Fi­nan­zierung der Krankenkassenbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefordert. „Über den Zusatzbeitrag wird der medizinische Fortschritt bezahlt. Daran müssen auch die Arbeitgeber beteiligt werden“, meinte der neue Verbandsvorsitzende des vdek, Uwe Klemens, heute in Berlin. Es steige die Zahl der Arbeitgeber, die selbst dieser Ansicht seien und die erkennten, dass die Spanne zwischen den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Dauer das soziale Gleichgewicht in Deutschland gefährde.

Mit dem Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz wurde der allgemeine Beitragssatz zum 1. Januar 2015 auf 14,6 Prozent festgelegt und der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent festgeschrieben. Erhöhen Krankenkassen ihren Beitrag, müssen Arbeit­nehmer dies über Zusatzbeiträge alleine finanzieren.

Auch die SPD fordert eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Kranken­kassen­beiträge. Das Bundesgesundheitsministerium wies diesen Vorschlag allerdings sogleich zurück. Die Finanzierung der Krankenkassen sei erst im Jahr 2015 gesetzlich geregelt worden, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Es gebe gegenwärtig keine Überlegun­gen, das noch einmal zu ändern.

vdek fordert Regionalkomponente im Morbi-RSA
Die Vorstandsvorsitzende des vdek, Ulrike Elsner, forderte zudem eine zeitnahe Novel­lie­rung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (RSA). „Das Regelwerk des RSA ist nicht mehr aktuell“, sagte sie. „Das führt dazu, dass der RSA heute seine Funk­tion, den Wettbewerb um eine gute Versorgung zwischen den Krankenkassen zu ermög­li­chen, nicht mehr erfüllt.“ Über den Risikostrukturausgleich werden die Gelder aus dem Gesundheitsfonds je nach Krankheitslast der Versicherten an die einzelnen Kranken­kassen verteilt.

„Die Ersatzkassen mussten im vergangenen Jahr mit einem Defizit von 644 Millionen Eu­ro abschließen, das sie über Zusatzbeiträge refinanzieren müssen“, erklärte Elsner. „Die Ortskrankenkassen hingegen haben mit einem Plus von einer Milliarde Euro ab­schließen können. Das ist eine Situation, die nicht mehr hinnehmbar ist.“ Der vdek sei froh, dass nun ein Sondergutachten in Auftrag gegeben worden sei, das die Basis für eine Reform des RSA bilden solle und dessen Ergebnisse bis zum 30. September 2017 vorliegen soll­ten.

Allerdings müssten noch in dieser Legislaturperiode Änderungen vorgenommen werden, zum Beispiel die Einführung einer Regionalkomponente. „Die Krankenkassen, die ihre Ver­sicherten vor allem in Ballungsräumen haben, haben andere Ausgaben als Kran­ken­kassen, deren Versicherte in ländlichen Regionen leben“, meinte Elsner. Deshalb müs­s­­ten Krankenkassen einer Regionalkomponente folgend Zuschläge erhalten. Eine ent­sprechende Änderung könne noch im Heil- und Hilfsmittelversorgungs­stärkungs­gesetz aufgenommen werden, über das der Bundestag derzeit berät.

fos

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