Ersatzkassen verlängern Abgabeerleichterungen für Apotheken bei Versorgungsengpässen

Berlin – Die Ersatzkassen haben ihre Erklärung zu Abgabeerleichterungen bei Arzneimittelversorgungsengpässen bis zum 30. September verlängert. Mit dieser Erklärung zur Übernahme bestimmter Kosten über die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen hinaus sollen Apotheker mehr Flexibilität erhalten, wenn ein verordnetes Arzneimittel auf Grund von Engpässen nicht verfügbar ist.
Konkret bedeutet das: Sofern ein nachgewiesener Versorgungsengpass vorliegt, übernehmen die Ersatzkassen die Kosten, wenn ein Arzneimittel oberhalb des Festbetrages abgegeben wird. Das gilt auch für Einzelimporte, die ohne Vorabgenehmigung abgegeben werden sowie für Arzneimittel, für die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein erleichtertes Inverkehrbringen ermöglicht hat.
Die Kosten werden zudem erstattet, wenn bei einem verordneten Fertigarzneimittel eine Rezeptur ohne Ausstellung einer neuen Verordnung abgegeben und abgerechnet wird. „Auch bei schwierigen Lieferverhältnissen sollen sich unsere Versicherten auf eine bestmögliche Versorgung mit Arzneimitteln verlassen können”, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).
„Mit dieser Selbstverpflichtung gegenüber dem Deutschen Apothekerverband als unserem Vertragspartner möchten wir auch die Apotheker unbürokratisch in ihrer Arbeit unterstützen.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: