Politik

Erste Beratung im Bundestag über veränderten Zugang zum Medizinstudium

  • Dienstag, 11. Juni 2019
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Berlin – Der Zugang zum Medizinstudium in Deutschland soll neu geregelt werden. Da­für ist im Bundestag am vergangenen Freitag eine Änderung des Hochschulrah­men­­ge­­setzes auf den parlamentarischen Weg gebracht worden. Das Bundesver­fassungs­­ge­richt hatte die Politik zu einer Neuregelung verpflichtet.

Die Richter hatten im bestehenden Auswahlsystem für das Medizinstudium eine feh­lende Chancengerechtigkeit bemängelt sowie zu lange Wartezeiten und eine zu hohe Gewichtung der Abiturnote beanstandet.

Bei der Auswahl der Studienbewerber für Medizin müssten auch weitere Kriterien der Eignung für den Arztberuf oder entsprechende Vorbildungen berücksichtigt werden. Zudem forderten die Richter eine Vergleichbarkeit der Abiturnoten über die Grenzen der Bundesländer hinweg.

Der Ansturm auf Medizinstudienplätze ist ungebrochen: Zuletzt seien etwa 62.000 Be­werber auf 11.000 Plätze gekommen, sagte die CDU-Bildungspolitikerin Dietlind Tie­mann in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf am vergangenen Freitag. Die durch­schnittliche Wartezeit betrage derzeit 14 bis 15 Semester.

Der Parlamentarische Staatssekretär für Bildung, Michael Meister (CDU), kündigte an, dass der Zugang zum Medizinstudium bis zum 1. Dezember dieses Jahres neu ge­regelt sein werde.

dpa

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