Politik

Masterplan Medizinstudium 2020: Sinnvoll, aber teuer

  • Freitag, 14. Dezember 2018
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Köln – Eine Reform des Medizinstudiums entsprechend des Masterplans Medizin­studium 2020 sei sinnvoll und knüpfe an die in Modell- und Regel­studiengängen erprobten innovativen Konzepte zur Weiterentwicklung des Medizinstudiums an. Zu diesem Fazit kommt das gestern veröffentlichte Gutachten einer unabhängigen Expertenkommission des Wissenschaftsrates unter Leitung des Bildungsforschers Manfred Prenzel.

Der Masterplan Medizinstudium 2020 stärke durch seine Reformziele und Struktur­vorgaben die standortübergreifende Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit des Studiums, ohne jedoch zu einer Vereinheitlichung in der curricularen Umsetzung zu führen, heißt es weiter. Diese soll weiterhin in der Verantwortung der Fakultäten bleiben. 

Ein "Beirat Medizinstudium 2020" soll die Umsetzung steuern

Um den Masterplan umzusetzen, sei jedoch eine „Stabilisierung der finanziellen Rahmenbedingungen der Universitätsmedizin“ dringend erforderlich, so die Experten. Nach ihrer Ansicht wird die Reform erhebliche kapazitäre und finanzielle Auswirkungen haben. Die zusätzlichen Kosten könnten im dreistelligen Millionenbereich liegen. Für die Umsetzung regt die Kommission die zeitnahe Implementierung eines Beirats Medizinstudium 2020 durch Bund und Länder an. Dieser sollte mehrheitlich aus unabhängigen Expertinnen und Experten bestehen und der Politik während der Umsetzungsphase der Reform zur Verfügung stehen.

„Wir freuen uns, dass die Empfehlungen nun vorliegen und die Kommission für die weitere Umsetzung eine transparente Steuerung gefordert hat. Der Medizinische Fakultätentag (MFT) bietet sich hier gern als Akteur an“, sagte MFT-Präsident Heyo K. Kroemer in einer ersten Reaktion. Der für die Begleitung vorgeschlagene Beirat müsse dabei alle für die Umsetzung relevanten Akteure einbinden und mit einer eigenen Geschäftsstelle ausgestattet werden.

Der Masterplan enthält insgesamt 37 Maßnahmen zur Reform des Medizinstudiums. Diese sollen zur Sicherstellung einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung in der Zukunft beitragen. Dazu sollen theoretische Grundlagen im Medizinstudium von Beginn an konsequent mit klinisch-praktischen Inhalten verknüpft werden. Zudem soll die ambulante Versorgung vermehrt in das Medizinstudium einbezogen sowie die Wissenschaftlichkeit des Studiums und die interprofessionelle Vernetzung mit anderen Gesundheitsberufen gestärkt werden.

Beschlossen wurde der Masterplan bereits im März 2017 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem Bundesministerium für Gesundheit, der Kultusminister­konferenz (KMK) und der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) sowie Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestags. Bislang steht er jedoch unter Finanzierungsvorbehalt.

Auf Wunsch des Bundesgesundheitsministeriums und in Abstimmung mit dem Bundesforschungsministerium hat die Kommission deshalb in diesem Jahr Empfehlungen zur Umsetzung von sechs zentralen Maßnahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 sowie Vorschläge zur Änderung der Ärztlichen Approbationsordnung erarbeitet und die Einschätzung zu den kapazitären und finanziellen Auswirkungen abgeben.

ER

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