Politik

Erste Klage gegen Thüringer Krankenhausplan angekündigt

  • Mittwoch, 5. Juli 2017
/VILevi, stock.adobe.com
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Erfurt – In Thüringen ist noch kein Landeskrankenhausplan ohne Klage in Kraft getreten. Auch diesmal zeichnen sich juristische Auseinandersetzungen ab: Das SRH-Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda (Landkreis Gotha) hat als erstes ange­kün­digt, gegen den entsprechenden Feststellungsbescheid des Landes vorzugehen, wie gestern bekannt wurde.

Bei der Ausweisung der Bettenzahlen sei die positive Leistungsentwicklung des Hauses nicht berücksichtigt worden, teilte Klinikgeschäftsführerin Annett Gratz mit. Das gelte vor allem für das Fachgebiet Unfallchirurgie und Orthopädie. Außerdem seien fünf bereits genehmigte Betten für die palliativmedizinische Versorgung sterbenskranker Menschen im Bescheid nicht eingerechnet worden.

Der 7. Thüringer Krankenhausplan war Ende 2016 vom Kabinett beschlossen worden. In den Plan aufgenommene Kliniken und Fachabteilungen können aus Steuergeldern bei Investitionen gefördert werden. Das Krankenhaus Friedrichroda-Waltershausen mit sechs Fachabteilungen ist als Klinik mit rein regionalem Versorgungsauftrag eingestuft, für die 165 Betten bis zum Jahr 2022 prognostiziert werden. Das liegt nur gering über der Bettenzahl von 2015 (161).

Bereits bei früheren Krankenhausplanungen war es zu Klagen von Kliniken gegen die Festlegung von Bettenzahlen, Fachabteilungen oder auch Schließungen gekommen. Laut Ministerium haben bislang noch nicht alle Häuser ihre Bescheide erhalten. Mit diesen Bescheiden werden sie auch verpflichtet, dem Ministerium eine zu geringe Zahl von Ärzten in den einzelnen Abteilungen offenzulegen. Hintergrund ist die zu Jahresbeginn in Thüringen eingeführte Arztquote für Krankenhäuser.

Alle Fachabteilungen müssen demnach mit mindestens 5,5 Arztstellen ausgestattet sein, davon müssen mindestens drei mit Fachärzten des entsprechenden Fachs. Das Land will so sicherstellen, dass rund um die Uhr qualifizierte Ärzte erreichbar sind. Einzelne Krankenhäuser, die diese Vorgaben bislang nicht erfüllen, hätten Ausnahme­genehmigungen beantragt, sagte ein Ministeriumssprecher, ohne die betreffenden Kliniken zu nennen. Die Übergangsfrist läuft allerdings zum Jahresende aus.

dpa

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