Facharztregister für Krankenhäuser in Thüringen gefordert

Erfurt – Ein Facharztregister für Kliniken fordert die Landesvertretung Thüringen der Techniker Krankenkasse (TK). Hintergrund ist eine Rechtsverordnung des Landes, die eine Facharztquote von mindestens 5,5 Vollzeitstellen je Abteilung vorschreibt. 2017 war als Übergangsjahr für die Facharztquote in Thüringer Krankenhäusern angelegt. Bis zum 5. Januar sollen die Kliniken jetzt melden, ob sie die Quote erfüllen können.
„Die Rechtsverordnung war ein mutiger, zugleich aber absolut notwendiger Schritt, um die stationären Versorgungsstrukturen im Freistaat auf ein sicheres und zukunftsfestes Grundgerüst zu stellen. Der Weg, den Sozialministerium und Landesregierung hier einschlagen, ist nur zu begrüßen“, sagte der Leiter der TK Landesvertretung Thüringen, Guido Dressel.
Facharztregister bei Landesärztekammer
Nun gehe es darum, die Regelung mit Leben zu erfüllen. Wie dies geschehen soll, ist laut TK allerdings in weiten Teilen unklar. „Welche Ausnahmen gibt es? Was passiert mit bestehenden Abteilungen, die die Quote nicht erfüllen? Wie wird die Quote zukünftig kontrolliert?“ erläuterte Dressel. Die TK schlägt deswegen vor, die Landesärztekammer Thüringen solle ein Facharztregister für Kliniken führen. Einmal jährlich aktualisiert gäbe dies einen guten Überblick über die stationär tätigen Ärzte.
Grundsätzlich steht auch die Ärztekammer hinter der Facharztquote. „Diese Forderung entspricht dem ärztlichen Anspruch an Qualität und Patientensicherheit“, sagte die Präsidentin der Kammer, Ellen Lundershausen, dem Krankenkassenmagazin TK spezial. Es sei Lundershausen zufolge aber fraglich, inwieweit diese Strukturvorgaben prüfbar und realisierbar seien. „Insbesondere mit Blick auf die kleinen Fachabteilungen, die im Krankenhausplan mit zwei bis acht Betten ausgewiesen sind, erscheinen mir die Vorgaben unrealistisch, auch wenn man bedenkt, dass wir immer noch mit dem Problem Ärztemangel zu kämpfen haben“, so die Kammerpräsidentin.
Grundsätzlich halte sie es aber für sinnvoll, einmal im Jahr einen Status zu erfassen, welcher Arzt in welchem Thüringer Krankenhaus tätig sei. „Dazu brauchen wir aber gute Ideen und sinnvolle Strukturen, um die Umsetzung so zu realisieren, dass weder ein weiteres Bürokratiemonster noch ein Papiertiger entsteht“, sagte Lundershausen. Die Ärztekammerpräsidentin regte dafür ein bundeseinheitliches Arztregister bei den Ärztekammern oder der Bundesärztekammer an.
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