Erste Wirkstoffe von der Austauschpflicht durch Rabattverträge ausgenommen
Berlin – Im Rahmen eines Schiedsverfahrens haben sich nach jahrelangem Streit Apotheker und Krankenkassen darauf geeinigt, bestimmte ärztlich verordnete Medikamente von der Austauschpflicht im Rahmen der Rabattverträge auszunehmen. „Das sind gute Nachrichten für viele chronisch kranke Patienten“, sagt der Verhandlungsführer des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Rainer Bienfait. Damit sei ein erster Schritt in die richtige Richtung zum Wohle der Patienten getan. Er habe „großes Vertrauen, dass die Schiedsstelle die Austauschverbotsliste nun zügig bearbeitet und erweitert“, so Bienfait.
Konkret sollen zunächst das Immunsuppressivum Ciclosporin und das Antiepileptikum Phenytoin ab Anfang April 2014 nicht mehr ausgetauscht werden. Mit gutachterlicher Hilfe und anhand gemeinsam festgelegter Kriterien werde die Schiedsstelle außerdem prüfen, welche weiteren Wirkstoffe nicht mehr ausgetauscht werden sollen. Basis dafür sind 20 aus Apothekersicht benannte Wirkstoffe, die der DAV den Krankenkassen bereits im Frühjahr 2013 vorlegt hatte.
Ein Beispiel für die lange zähe Arbeit gegen die Austauschpflicht ist das Bemühen von Patienten und Ärzten, diese bei starken Schmerzmedikamenten aufzuheben. „Hintergrund ist, dass die Effektstärke verschiedener wirkstoffidentischer Fertigarzneimittel so unterschiedlich sein kann, dass auch bei identischem Einnahmeverhalten Über- oder Unterdosierungen drohen – und damit unerwünschte Nebenwirkungen“, sagte Michael Überall, Präsident der Deutschen Schmerzliga.
Ärzte und Patienten hatten bereits im Mai 2012 erreicht, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Austauschpflicht für starke Schmerzmedikamente ablehnte.
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