Politik

Erweiterte Landeshilfe im Bottroper Apothekerskandal geplant

  • Donnerstag, 27. Oktober 2022
Plenarsaal des Landtags NRW in Düsseldorf (Archivbild) /picture alliance, Roland Weihrauch
Plenarsaal des Landtags NRW in Düsseldorf (Archivbild) /picture alliance, Roland Weihrauch

Düsseldorf – Die Zahlungen des Landes an Opfer des Bottroper Apothekerskandals sollen nach dem Protest von Betroffenen auf einen größeren Personenkreis erweitert werden.

Nach Angaben des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Landtag, Josef Neumann (SPD), besteht Ein­vernehmen der Landtagsfraktionen, dass auch für die Gruppe der etwa 1.500 nicht im Gerichtsurteil ge­nann­ten Geschädigten eine finanzielle Leistung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) ermöglicht werden solle.

„Man ist sich einig, dass es eine Entschädigung geben kann“, sagte Neumann mit Blick auf diesen Personen­kreis. Für diese zweite Gruppe würden die Fraktionen gemeinsam einen Antrag erarbeiten, wie eine Entschä­di­gung aussehen könne. „Unser Ziel ist, möglichst die Entschädigung für alle gleich zu machen“, erläuterte der Ausschussvorsitzende.

Bei der Gruppe, die im Gerichtsurteil genannt ist, könne eine finanzielle Leistung des Landes in Höhe von 5.000 Euro je Person beantragt werden. Tatsache sei aber, dass bei weitem nicht alle bereits Anspruchs­berechtigten einen Antrag gestellt hätten. Deshalb solle zudem die Antragsfrist für die im Urteil genannten Opfer verlängert werden. Der gemeinsame Antrag könne voraussichtlich Ende November in den Landtag eingebracht werden.

Im Fall des Bottroper Apothekerskandals hatte ein Pharmazeut in Krebsmedikamenten die teuren Wirkstoffe unterdosiert und damit enorme Profite erzielt. Der Apotheker war vom Landgericht Essen wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu zwölf Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden.

Der Landtag hat zehn Millionen Euro für die Opfer des Bottroper Apothekers bereitgestellt. Die Zahlungen sind bislang auf die rund 2.000 im Urteil genannten Geschädigten begrenzt. Daneben gibt es nach verschie­denen Angaben etwa 1.500 bis 1.700 weitere Geschädigte. Im September protestierten Betroffene vor dem Gesundheitsministerium.

Zur bisherigen Regelung sind laut Gesundheitsministerium 549 Anträge eingegangen. Davon seien 337 be­willigt worden oder befänden sich auf dem Weg der Bewilligung, sagte ein Ministeriumssprecher. Dem stün­den 212 abgelehnte beziehungsweise abzulehnende Anträge gegenüber. Über die Dauer der Fristverlänge­rung für die aktuell Anspruchsberechtigten werde im parlamentarischen Verfahren beraten.

„Über die möglichst gerechte Verteilung der übrigen Mittel an weitere Opfergruppen wird im Zuge der ange­stoßenen parlamentarischen Beratung entschieden werden“, erklärte der Sprecher. Auf Initiative von Gesund­heitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) habe es ein Gespräch mit Obleuten des Gesundheitsausschusses im Landtag gegeben.

Dass sich das Land Nordrhein-Westfalen bei den Hilfen für die Betroffenen des Bottroper Apotheken­skandals inzwischen bewegt, hatte die Westdeutsche Allgemeine Zeitung und der WDR berichtet.

dpa

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