Vermischtes

Bottroper Apotheker erhält Approbation nicht zurück

  • Donnerstag, 25. August 2022
Der vom Landgericht in Essen verurteilte Apotheker (Archivbild) bekommt seine Approbation nicht zurück. /dpa
Der vom Landgericht in Essen verurteilte Apotheker (Archivbild) bekommt seine Approbation nicht zurück. /dpa

Gelsenkirchen – Der wegen gestreckter Krebsmedikamente zu zwölf Jahren Haft verurteilte Apotheker aus Bottrop erhält seine Approbation nicht zurück. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen heute in Abwe­senheit des Klägers entschieden, der derzeit eine Haftstrafe absitzt.

Die 18. Kammer unter Vorsitz von Richter Fabian Schmidetzki wies die Klage des Apothekers gegen den Wider­­ruf seiner Approbation vom Dezember 2020 durch die Bezirksregierung zurück.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Kläger kann einen Antrag auf Berufung am Oberverwal­tungs­gericht stellen. Vor Gericht wurde er von Rechtsanwalt Christian Roßmüller vertreten, der sich „nicht überrascht“ über das Urteil zeigte.

Das Verwaltungsgericht stützte sich in großen Teilen auf die Gründe, die auch zur strafrecht­lichen Verurtei­lung des Apothekers geführt hatten. Dessen Fall hatte vor Jahren bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der jetzt 52-Jährige sich eines Verhaltens schuldig gemacht habe, das auf seine „Unzuverlässigkeit“ und „Unwürdigkeit“, den besonders verantwortungsvollen Beruf der Apothekers auszuüben, schließen lasse. Kurz: Er sei „ungeeignet, diesen Beruf auszuüben“, betonte der Vorsitzende Rich­ter.

Im Strafverfahren hatte das Landgericht Essen den Bottroper Apotheker 2018 aufgrund jahrelanger Versor­gung Krebskranker mit unterdosierten Arzneimitteln wegen „Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittel­gesetz“ in einer Vielzahl von Fällen zu einer zwölfjährigen Haftstrafe und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt.

Das Urteil wurde später von Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt. Die Bezirksregierung Münster hatte dem Mann die Zulassung als Apotheker danach für immer entzogen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Strafgerichtsurteil ist noch anhängig.

dpa

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