Ethikrat in neuer Zusammensetzung berufen
Berlin – Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat zum heutigen Tag 21 Mitglieder in den Deutschen Ethikrat berufen. Da weitere drei Mitglieder, die zwischen 2016 und 2018 außerhalb des regulären Turnus berufen worden waren, im Rat verbleiben, gehören dem interdisziplinären Gremium während der jetzt beginnenden neuen vierjährigen Amtszeit 24 Mitglieder an: elf Frauen und 13 Männer.
Zu seiner konstituierenden Sitzung wird der neu besetzte Rat voraussichtlich am 28. Mai in Berlin zusammenkommen. Dann soll auch über die Nachfolge des turnusmäßig ausscheidenden Ethikratvorsitzenden, Peter Dabrock, entschieden werden. Die ursprünglich für heute geplante konstituierende Sitzung des neuen Rates musste aufgrund der COVID-19-Pandmie abgesagt werden.
Üblicherweise besteht der Deutsche Ethikrat aus 26 Mitgliedern, die jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung benannt und auf Vorschlag der Fraktionen im Bundestag gewählt werden. Bei der Wahl im Parlament am 23. April erhielten jedoch die beiden von der AfD benannten Kandidaten, die Ärzte Axel W. Bauer und Helmut Hahn, keine Mehrheit. Die zwei Plätze bleiben deshalb momentan frei.
Angenommen vom Bundestag wurden in der vergangenen Woche hingegen die Vorschläge der CDU/CSU-Fraktion, die den Juristen Steffen Augsberg, die evangelische Regionalbischöfin und Autorin Petra Bahr, der katholische Moraltheologe Andreas Lob-Hüdepohl, der Jurist Stephan Rixen, und die katholische Moraltheologin Kerstin Schlögl-Flierl als Mitglieder neu beziehungsweise zum wiederholten Male nominierte.
Zustimmung fand auch der Vorschlag der SPD-Fraktion, den Psychologen Andreas Kruse, den Philosophen und früheren Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin sowie die Pflegewissenschaftlerin Annette Riedel in den Rat zu wählen. Angenommen wurden auch die Vorschläge der Opposition: Helmut Frister (Vorschlag der FDP-Fraktion) sowie Hans-Ulrich Demuth (vorgeschlagen durch Fraktion die Linke). Auf Vorschlag der Grünen bleibt Sigrid Graumann Mitglied im Ethikrat.
Bereits Anfang April hatte die Bundesregierung ihre Kandidaten benannt. Dabei bestätigte sie den katholischen Moraltheologen Franz-Josef Bormann, die Medizinethikerin Alena M. Buyx, den Humangenetiker Wolfram Henn, die Biologin Ursula Klingmüller, den Physiker und Bundesvorsitzenden des gemeinnützigen Vereins Mukoviszidose, Stephan Kruip, sowie den Juristen Volker Lipp für eine weitere vierjährige Amtszeit.
Die Rechtswissenschaftlerin Frauke Meta Rostalski, die Biologin Susanne Schreiber, den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sowie die islamische Theologin Muna Tatari berief sie neu in das Gremium. Carl Friedrich Gethmann, die evangelische Theologin Elisabeth Gräb-Schmidt sowie Judith Simon, die alle drei zwischen 2016 und 2018 auf Vorschlag der Bundesregierung in den Deutschen Ethikrat berufen worden waren, werden ihm weiterhin angehören.
Elf Mitglieder scheiden aus dem Ethikat aus
Da eine Wiederberufung in den Rat nur einmal möglich ist, scheiden jetzt zum Ende der Legislaturperiode elf der 26 unabhängigen Mitglieder des Rates nach einer achtjährigen Amtszeit turnusmäßig aus.
Dies betrifft neben dem Vorsitzenden des Rates, dem Theologen Peter Dabrock, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden, die Hirnforscherin Katrin Amunts und die Medizinethikerin Claudia Wiesemann. Auch weitere Ärzte verlassen den Rat jetzt turnusmäßig: Leo Latasch, Mitglied im Direktorium des Zentralrats der Juden, der türkischstämmige Mediziner Ilhan Ilkilic, Christiane Fischer von der Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte sowie die Ärztin Elisabeth Steinhagen-Thiessen.
Zu seinen Aufgaben des Ethikrates gehören insbesondere die Information der Öffentlichkeit und die Förderung der Diskussion in der Gesellschaft, die Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln für die Bundesregierung und den Bundestag sowie die Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten und vergleichbaren Einrichtungen anderer Staaten und internationaler Organisationen.
Seit 1984 beraten Gremien Bundestag und Bundesregierung in ethischen Fragen: Auf die Enquetekommission des zehnten Bundestags „Chancen und Risiken der Gentechnologie“ folgte im Jahr 2000 die Enquetekommission des 14. Deutschen Bundestags „Recht und Ethik der modernen Medizin“. 2001 setzte das Bundeskabinett den „Nationalen Ethikrat“ ein.
2007 wurde das Ethikratgesetz verabschiedet. Der damit begründete Deutsche Ethikrat ist seit Mai 2008 tätig und bearbeitet ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben.
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