Ethikrat-Mitglied fordert Korrekturen an Embryonenschutzgesetz
Hamburg – Dagmar Coester-Waltjen, Juristin und Mitglied des Deutschen Ethikrates, fordert einem Medienbericht zufolge eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes. Anlass ist ein Verbot, das Sperma eines nach der Spende Verstorbenen zur künstlichen Befruchtung zu nutzen. Sie sagte dem Spiegel, sie halte dieses Verbot für verfassungswidrig. Vor einem Münchner Gericht hatte eine Witwe eine Klinik erfolglos auf Herausgabe des tiefgefrorenen Samens ihres verstorbenen Mannes verklagt.
„Es handelt sich hier um einen erheblichen Eingriff in das Recht auf Familie. Und die Gründe, die dafür angeführt wurden, tragen das meiner Meinung nach nicht“, wird Coester-Waltjen zitiert. Es sei fehlerhaft, mit dem Kindeswohl zu argumentieren, wie auch das Gericht es getan habe. „Man schützt das Kind, indem man verhindert, dass es entsteht. Das ist logisch falsch und im Grunde zynisch.“ Mit Blick auf ihre Forderung nach einer Änderung des Embryonenschutzgesetzes sagte die Juristin: „Unbedingt, und nicht nur in diesem Punkt.“
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