Ethikratsmitglied bekräftigt die Position der Kirche
Freiburg – In der Debatte um den Umgang mit Vergewaltigungsopfern in katholischen Krankenhäusern hat der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff die kirchliche Ablehnung von Abtreibung und „Pille danach“ im Grundsatz bekräftigt. Entscheidend sei die katholische Position, „wonach mit der Empfängnis das neue Leben entstanden ist und einen Anspruch auf uneingeschränkten Schutz hat“, sagte der Theologe am Mittwoch in Freiburg. Dies sei unter den Katholiken „weithin Konsens“, daher sollte es hier keine „Neuausrichtung“ der kirchlichen Morallehre geben.
Zugleich betonte Schockenhoff, der auch dem Nationalen Ethikrat angehört, dass die „Pille danach“ bei Vergewaltigungen mit der kirchlichen Lehre vereinbar sei, wenn sie nicht die Einnistung des Embryos, sondern bereits den Eisprung verhindere. Gegen diese Wirkweise gebe es in einem solchen Fall „keine durchschlagenden moralischen Einwände“.
Der Theologe betonte zudem die extreme Notlage der Frau nach einer Vergewaltigung. Wenn sich die Betroffene für einen Schwangerschaftsabbruch entscheide, müsse man dies akzeptieren. „Im Grenzfall der Vergewaltigung sehe ich die Möglichkeit einer berechtigten Ausnahme, weil die Frau eine Art Notwehrrecht hat, die ihr durch Gewalt aufgezwungene Schwangerschaft zu beenden“, sagte Schockenhoff. „Die Schuld am Abbruch fällt hier auf den Vergewaltiger zurück, der dann zwei Leben auf seinem Gewissen hat.“
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