Politik

Flugreisen: Gesundheitsminister halten an Testpflicht fest

  • Mittwoch, 16. Juni 2021
Diese Mitteilung wurde bei der Quarantäneinspektion über das neue Coronavirus am internationalen Flughafen Kansai in Osaka aufgehängt. Hier kommen Flüge aus Wuhan an. /picture alliance
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München – Fluggäste aus dem Ausland müssen sich vor dem Abflug nach Deutsch­land weiterhin auf SARS-CoV-2 testen lassen. Das beschloss die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) heute. Die Regelung soll zunächst bis Ende September gelten. Seit dem 13. Mai ist auch ein Genesenen- oder Impfnachweis ausreichend, sofern eine Einreise nicht aus einem Virusvari­an­tengebiet erfolgt.

Verlängert wurden auch die bestehenden Quarantäneanordnungen. So sind Reiserückkehrer aus Risiko­ge­­­­bieten im Ausland weiterhin grundsätzlich zu einer zehntägigen Quarantäne zu Hause verpflichtet. Die­se kann durch aktive Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses verkürzt werden. Für Reise­rückkehrer aus Virusvariantengebie­ten gilt eine 14-tägige Quarantäne, die nicht durch negative Tester­gebnisse verkürzt werden kann.

Für Einreisende aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten im Ausland ist vor Einreise zudem eine „Digitale Einreiseanmeldung“ (DEA) verpflichtend. Die zuständigen Behörden vor Ort sollen verstärkt stichprobenartig prüfen, hieß es heute.

Auch im Straßen- und Bahnverkehr soll es in der beginnenden Hauptreise­zeit im Grenzbereich verstärkte Kon­trollen geben. An den grenznahen Einreisepunkten werden verstärkt mehrsprachige Informationen über mögliche Quarantäneverpflichtungen und Testmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, schreibt die GMK in ihrem Beschluss.

Darüber hinaus werden die Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze weiter verpflichtet, Kunden, die sich nach Nutzung eines ausländischen Mobilfunknetzes nach mehr als 24 Stunden wieder ins deutsche Mo­bil­funknetz einbuchen, sowie Nutzern ausländischer Mobilfunknetze, die sich ins deutsche Mobilfunknetz einbuchen, eine Kurznachricht der Bundesregierung zu senden. Diese soll auf die in Deutschland gelten­den Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen hinweisen.

afp/may

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