Flugreisen: Gesundheitsminister halten an Testpflicht fest

München – Fluggäste aus dem Ausland müssen sich vor dem Abflug nach Deutschland weiterhin auf SARS-CoV-2 testen lassen. Das beschloss die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) heute. Die Regelung soll zunächst bis Ende September gelten. Seit dem 13. Mai ist auch ein Genesenen- oder Impfnachweis ausreichend, sofern eine Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt.
Verlängert wurden auch die bestehenden Quarantäneanordnungen. So sind Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland weiterhin grundsätzlich zu einer zehntägigen Quarantäne zu Hause verpflichtet. Diese kann durch aktive Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses verkürzt werden. Für Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten gilt eine 14-tägige Quarantäne, die nicht durch negative Testergebnisse verkürzt werden kann.
Für Einreisende aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten im Ausland ist vor Einreise zudem eine „Digitale Einreiseanmeldung“ (DEA) verpflichtend. Die zuständigen Behörden vor Ort sollen verstärkt stichprobenartig prüfen, hieß es heute.
Auch im Straßen- und Bahnverkehr soll es in der beginnenden Hauptreisezeit im Grenzbereich verstärkte Kontrollen geben. An den grenznahen Einreisepunkten werden verstärkt mehrsprachige Informationen über mögliche Quarantäneverpflichtungen und Testmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, schreibt die GMK in ihrem Beschluss.
Darüber hinaus werden die Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze weiter verpflichtet, Kunden, die sich nach Nutzung eines ausländischen Mobilfunknetzes nach mehr als 24 Stunden wieder ins deutsche Mobilfunknetz einbuchen, sowie Nutzern ausländischer Mobilfunknetze, die sich ins deutsche Mobilfunknetz einbuchen, eine Kurznachricht der Bundesregierung zu senden. Diese soll auf die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen hinweisen.
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