Reisebeschränkungen auch ohne Pandemielage

Berlin – Coronabedingte Einreisebeschränkungen können weiter greifen, auch wenn die Pandemielage nationaler Tragweite ausläuft. Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundestag am späten gestrigen Abend beschlossen.
Am 25. März 2020 hatten die Abgeordneten erstmals eine „epidemische Lage“ festgestellt und diese zuletzt bis maximal Ende September verlängert. Sie gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen – etwa zu Tests, zu Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise.
Bei der nun beschlossenen Regelung geht es aber nur um Einreisebeschränkungen, die auch ohne diese rechtliche Grundlage weiter gelten können sollen – wenn auch nur maximal für ein Jahr nach Aufhebung der Lage.
Bei AfD, FDP und Linken stieß dies allerdings auf Ablehnung. Eine derart massive Einschränkung von Grundrechten sei nicht hinnehmbar, wenn keine epidemische Lage mehr vorliege.
Für Empörung sorgte zudem die Tatsache, dass diese Regelung kurzfristig an eine Reform des Stiftungsrechts angehängt wurde, um die Änderung des Infektionsschutzgesetzes noch in der letzten Sitzungswoche durch den Bundestag bringen zu können. Dies kritisierten die Oppositionsfraktionen als Missachtung des Parlaments.
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