EU beschließt neue Grenzwerte für gefährliche Chemikalien

Brüssel/Luxemburg – Die Umweltminister der EU-Staaten haben neue Grenzwerte für besonders schädliche Chemikalien in Abfällen beschlossen. Konkret geht es um persistente organische Schadstoffe (POP), wie der Rat der Mitgliedstaaten heute mitteilte.
Diese bauen sich nur schwer ab und verbreiten sich über Luft, Wasser und Nahrungsketten. Je nachdem wie viel ein Mensch von den Stoffen aufnimmt, können etwa das Immunsystem, die Atemwege, das Hormonsystem, die Fortpflanzungsfähigkeit oder das Herz-Kreislauf-System beeinträchtigt werden.
Nach Angaben der Europäischen Kommission werden persistente organische Schadstoffe eigentlich nicht mehr in neuen Produkten verwendet. Sie können aber noch zum Beispiel in Abfall von wasserdichten Textilien, Möbeln, Kunststoffen und Elektronikgeräten nachgewiesen werden.
Auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft soll deswegen die POP-Menge in Abfällen begrenzt werden. Bei der Kreislaufwirtschaft geht es etwa darum, Produkte so oft wie möglich zu recyceln, zu reparieren oder anderweitig weiter zu nutzen.
Strengere Grenzwerte wird es den EU-Angaben zufolge nun unter anderem für Perfluoroctansäure (PFOA) geben, deren Salze und verwandte Verbindungen sich zum Beispiel in wasserdichten Textilien und Löschschaum finden.
Auch für bestimmte Flammschutzmittel – Polybromierte Diphenylether (PBDE) und Hexabromcyclododecan (HBCDD) – sollen neue Grenzwerte gelten. Beides ist etwa in Kunststoffen und Textilien zu finden. Das Europaparlament hat den neuen Regeln bereits Anfang Oktober zugestimmt. Sie sollen sechs Monate nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.
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