EU-Gericht: Corona-Reiseverbote waren rechtens

Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Reiseverbote während der Coronapandemie für rechtens erklärt. In einer Pandemiesituation könne ein Mitgliedstaat „nicht wesentliche“ Reisen in andere EU-Staaten untersagen, wenn diese Länder als Hochrisikogebiete eingestuft worden seien.
Laut der heute in Luxemburg veröffentlichten Entscheidung dürfen für Einreisende auch Screeningtests und eine Quarantäne vorgeschrieben werden. Die entsprechenden Vorschriften müssten aber begründet, klar, präzise, diskriminierungsfrei und verhältnismäßig sein. Auch müsse es eine Einspruchsmöglichkeit geben.
Ein Gericht in Belgien hatte den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts gebeten. Anlass war die Schadenersatzklage eines auf Skandinavien spezialisierten belgischen Reiseveranstalters.
Nachdem im März 2020 die Weltgesundheitsorganisation WHO die Pandemie ausgerufen hatte, verbot Belgien nicht notwendige Reisen in oder aus Ländern, die als „rote Zonen“ eingestuft waren. Das betraf zeitweise auch Schweden. Daraufhin sagte die Agentur alle geplanten Reisen dorthin ab.
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