EU-Kommission will Gesundheitsbiotechnologiebranche stärken

Brüssel – Mit einem sogenannten Biotechnologieakt (EU Biotech Act I) will die EU-Kommission im Rahmen eines umfassenden Gesundheitspakets die europäische Gesundheitsbiotechnologiebranche stärken. Dazu sollen bestimmte Teile der Gesundheits- und Lebensmittelvorschriften der Europäischen Union (EU) so angepasst werden, dass unter anderem Fördermittel einfacher zugänglich sind sowie Regulierungsverfahren vereinfacht erfolgen können.
Ebenfalls beinhalten soll das Paket Regelungen zur Bioverteidigungsfähigkeiten der EU sowie allgemein Maßnahmen zum Schutz vor dem Missbrauch von Biotechnologien. Zudem soll der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), Datennutzung und digitalen Lösungen im Biotech-Sektor vorangetrieben werden.
Mit einer gezielten Ausweitung der Patentrechte sowie der Unterstützung von Bereichen wie der Entwicklung und Produktion von Biosimilars sollen Innovationen in der Gesundheitsbiotechnologie zusätzlich gefördert werden.
„Fast die Hälfte aller neuen Arzneimittel basiert inzwischen auf Biopharmazeutika, viele dieser Forschungsideen haben in Europa ihren Ursprung. Doch im internationalen Vergleich liegt die europäische Biotechnologiebranche insbesondere bei Frühphasenfinanzierungen und bei risikoreichen Innovationsprojekten deutlich hinter den USA und China zurück“, sagte dazu Oliver Schenk (CDU), Mitglied im Ausschuss für Gesundheit des Europäischen Parlaments. Mit dem Biotech Act wolle man diesem Trend auf EU-Ebene entgegensteuern, Standards harmonisieren und europäische Biotech-Cluster bilden.
Der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland (vfa) begrüßte den vorgestellten Entwurf für einen Biotech Act. „Europa hat das Potenzial, ein weltweit führender Standort für biotechnologische Innovationen zu sein“, betonte vfa-Präsident Han Steutel. „Der Biotech Act wird ein wichtiger Schritt, um Forschungsergebnisse schneller in Therapien zu überführen und hierfür auf eine leistungsfähige Industrie zu setzen.”
Allerdings müssten die EU-Institutionen alle Regelungen, die die forschende Pharmaindustrie betreffen, aus einem Guss denken, so Steutel. Der Erfolg des Biotechnologieaktes hänge eben entscheidend von verlässlichen Rahmenbedingungen an anderer Stelle ab – wie etwa der Kommunalabwasserrichtlinie oder einer Reform der europäischen Arzneimittelgesetzgebung.
„Teil 1 des European Biotech Act greift wesentliche Punkte auf, die wir als Pharma Deutschland frühzeitig adressiert haben. Positiv hervorzuheben sind die zusätzlichen Schutzrechte für geistiges Eigentum, die effizienteren regulatorischen Verfahren, die verbesserten Rahmenbedingungen für klinische Forschung und nicht zuletzt die Berücksichtigung von Biosimilars als tragende Säule der Versorgungssicherheit,” erklärte Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin bei Pharma Deutschland. Jetzt komme es darauf an, die vorgesehenen Maßnahmen zügig, kohärent und praxisnah umzusetzen.
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