Ausland

EU-Parlament will Entlastung von Pharma- und Kosmetikfirmen bei Abwasserkosten

  • Donnerstag, 18. Juni 2026
/picture alliance, CHROMORANGE, Udo Herrmann
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Straßburg – Eine Mehrheit im Europaparlament will erst vor Kurzem beschlossene Regeln für die Abwasseraufbereitung stoppen und damit Pharma- und Kosmetikfirmen entlasten. Die Abgeordneten beschlossen heute in Straßburg einen Antrag für die Aussetzung eines Gesetzes, laut dem die Hersteller für kostspielige neue Klärverfahren zahlen sollen.

Die Pharma- und die Kosmetikindustrie kritisieren das Gesetz seit Monaten scharf. Es geht um eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2024. Sie legt fest, dass Kommunen neue Reinigungsverfahren in ihren Kläranlagen einführen müssen, die Mikroschadstoffe herausfiltern.

Nach Auffassung der EU-Kommission stammen diese Schadstoffe zum großen Teil aus den Überresten von Medikamenten und Kosmetika. Die Hersteller sollen deshalb laut Gesetz mindestens 80 Prozent der Kosten für die neuen Systeme übernehmen.

Das Europaparlament hatte das Gesetz 2024 eigens beschlossen, damals aber noch mit anderen Mehrheitsverhältnissen. Nun stimmte eine Mehrheit aus konservativen und rechten Fraktionen dafür, die Regelung auszusetzen und zu überprüfen. Die Abgeordneten argumentierten, die Kosten seien deutlich höher als ursprünglich angenommen und belasteten die Unternehmen damit übermäßig.

Insbesondere mit Blick auf die Pharmaindustrie drohe ein Mangel an Medikamenten, argumentierte der CDU-Abgeordnete Oliver Schenk. Die Grünen-Europaabgeordnete Jutta Paulus sprach von einem „Lobbygeschenk“. Die Kommunen warnten „seit langem davor, die Kosten der Abwasserreinigung auf Städte und Gemeinden abzuwälzen“, sagte sie.

Die Verbände Cosmetics Europe und EFPIA für die Pharmaindustrie hatten gegen das Gesetz geklagt, das Europäische Gericht wies die Klage als unzulässig ab, äußerte sich aber nicht inhaltlich. Es laufen weitere Klagen, die noch nicht entschieden sind.

Der heute beschlossene Antrag hat rechtlich noch keine Wirkung. Damit sich die Abgeordneten durchsetzen, müsste die EU-Kommission ihren Forderungen folgen und offiziell eine Änderung an dem Gesetz von 2024 vorschlagen.

afp

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