EU-weiter Behindertenausweis auch für Bürger aus Drittstaaten

Brüssel – Bürger aus Drittländern sollen künftig auch von den Vorteilen des EU-weit einheitlichen Behindertenausweises profitieren. Darauf einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten gestern in Brüssel.
Das soll auch für den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen gelten, wie die EU-Staaten und das Parlament mitteilten. Das Parlament und die EU-Staaten müssen der Einigung noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das eine Formsache.
Anfang Februar hatten beide Institutionen sich auf den einheitlichen Behindertenausweis verständigt. Damit können Menschen mit Behinderung zum Beispiel bei Urlauben in EU-Ländern den gleichen Zugang etwa zu kostenlosen oder ermäßigten Eintrittspreisen erhalten.
Der Behindertenausweis soll nach Angaben der EU-Staaten kostenlos in Kartenform und digital von den nationalen Behörden ausgestellt werden. Wer ihn verliert oder beschädigt, muss mit einer Gebühr rechnen. Auch für den EU-weit anerkannten Parkausweis können die Mitgliedsstaaten Gebühren erheben.
Die EU-Kommission hatte Anfang September einen Vorschlag für die einheitlichen Ausweise veröffentlicht. Damals hieß es, der derzeitige EU-Parkausweis für Menschen mit Behinderung sollte zwar in allen EU-Ländern anerkannt werden, das sei aber nicht immer der Fall.
Unterschiede in Format, Gestaltung und Anwendung der Ausweise verschärften die Situation. Mit der geplanten Richtlinie werden Parkausweise für Menschen mit Behinderung einheitlich geregelt.
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