Ausland

EuGH erlaubt grenzüberschreitende Onlinewerbung für Arzneimittel

  • Donnerstag, 1. Oktober 2020
picture alliance / Geisler-Fotopress
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Luxemburg – Onlineapotheken dürfen im Netz auch Werbung für rezeptfreie Medikamen­te machen, die sich gezielt an Kunden in anderen EU-Staaten richtet. Ein entsprechendes Urteil gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute bekannt.

Demnach darf das Land, in dem sich der Zielmarkt befindet, Arzneimittelhändlern aus weiteren EU-Ländern nicht verbieten, etwa mit Hilfe bezahlter Links in Suchmaschinen oder Vergleichsportalen Käufer anzusprechen.

Ein solches Verbot würde nach Auffassung der EuGH-Richter eine womöglich unzulässige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im europäischen Binnenmarkt darstell­en – sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass sich dadurch Allgemeinwohlziele wie eine bessere Verteilung niedergelassener Apotheken im Land erreichen lassen.

Hintergrund der Entscheidung ist ein Streit zwischen französischen Apothekern und einer Onlineapotheke aus den Niederlanden, die im Internet speziell Kunden aus Frankreich an­spricht. Den ausgelieferten Paketen wurden zudem noch zusätzliche Reklameprospekte beigelegt. Die Franzosen hielten das für unlauteren Wettbewerb und forderten Schaden­ersatz.

Sie störten sich auch daran, dass ein bei ihnen verpflichtender Gesundheitsfragebo­gen vor einer Bestellung bei dem Netzanbieter nicht ausgefüllt werden muss. Ein Beru­fungsgericht in Paris hatte den EuGH um eine Einschätzung zu dem Fall gebeten.

Das höchste Gericht in der EU wies in seiner Entscheidung auch darauf hin, dass Online­rabatte auf nicht verschreibungspflichtige Arzneien nur bei hinreichender Begründung untersagt werden dürfen. Die Kläger waren gegen Preisnachlässe ab einer bestimmten Bestellmenge vorgegangen.

Beim ebenfalls umstrittenen Gesundheitsfragebogen gibt es laut EuGH Gründe für oder gegen eine Verpflichtung: Zum einen könnten Patienten zwar unzulässigerweise vom Kauf abgeschreckt werden. Andererseits werde der freie Warenverkehr so wohl weniger behin­dert als bei einem vollständigen Online-Werbe- oder gar Verkaufsverbot.

Die Absatzstrategien von Internet-Apotheken sorgen schon länger für Auseinanderset­zun­gen. So wollte der niederländische Versandanbieter Docmorris etwa Apothekenautoma­ten auch in Deutschland betreiben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ließ aber keine Revision gegen ein ausgesprochenes Verbot zu. Im vergangenen Jahr wandte sich Docmorris auch gegen Gesetzespläne der Bundes­re­gierung, mit denen niedergelassene Apotheken besser gegen Onlinekonkurrenz geschützt werden sollten.

dpa/afp

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