Künftig keine Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneimittel

Berlin – Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten künftig keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren. Dies legt das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken fest, das mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD gestern im Bundestag beschlossen wurde.
Mit der Neuregelung gilt für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel – unabhängig davon, ob sie diese im Geschäft vor Ort oder über eine EU-Versandapotheke beziehen.
Die Apotheken vor Ort seien für viele Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patienten, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Sie erbrächten unverzichtbare Leistungen für die Versorgung der Bevölkerung. Das habe die derzeitige Situation in der Pandemie eindrucksvoll gezeigt.
„Darum erhalten Apothekerinnen und Apotheker künftig mehr Geld für neue Dienstleistungen. Und wir sorgen für einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken“, sagte Spahn.
Im Gesetz ist auch eine Regelung enthalten, wonach der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband neue pharmazeutische Dienstleistungen vereinbaren sollen. Dadurch soll die Versorgung der Patienten verbessert werden.
Denkbar wären aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) beispielsweise eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung. Hierfür werden durch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung 150 Millionen Euro netto zur Verfügung gestellt.
Apotheken wird zudem dauerhaft die Möglichkeit eingeräumt, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege des Botendienstes einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 2,50 Euro je Lieferort und Tag zu erheben.
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